Die neue Albanische Volksrepublik

Aus der Provinz Kosovo ist über Nacht ein Staat geworden. Sein Begriff liegt noch im Dunkeln.

„Das Selbstbestimmungsrecht ist nichts als eine Waffe.“

Franz Neumann 1

In der im Februar verkündeten Unabhängigkeitserklärung wird der neuste Staat als „demokratische, säkulare und multi-ethnische Republik“ deklariert.2 Die neue, dazu passende Flagge zeigt, in schönster EU-Ästhetik, auf blauem Hintergrund sechs kleine weiße Sterne, die sich in beschwingtem Bogen harmonisch über dem goldenen Konterfei Kosovos zusammenfinden; sie sollen die sechs zahlenstärksten Volksgruppen repräsentieren, aus denen sich die Bevölkerung der „Republik“ zusammensetzt. Als es deren Bürger an jenem Sonntag nach Draußen drängte, um das Ereignis mit Feuerwerken und Gewehrfeuersalven zu feiern, trug jedoch niemand von ihnen dies gelungene Symbol multi-ethnischer Eintracht bei sich. Es war stattdessen die rote Fahne mit dem doppelköpfigen schwarzen Adler, die Flagge des Nachbarstaates Albanien, die das Straßenbild und die öffentlichen Plätze dominierte, aus den Fenstern von Häusern und Autos flatterte, und von der Hauptstadt bis in die letzten Dorfwinkel den wahren Gefühlen der Volksmasse Ausdruck verlieh. Häufiger war auch die amerikanische Flagge zu sehen, Plakate, auf denen Bill Clinton abgebildet war, dem zu Ehren man mitten in Pristina schon vor Jahren ein sechs Stockwerke hohes Portrait errichtet hat – eine Ehre, die vor dem Krieg nur Enver Hoxha zu Teil geworden war.

Die albanische Volksgruppe, der sich 90% der 2 Millionen Bewohner Kosovos zurechnen, feierte an diesem Tag unter sich und v.a. sich selbst – und ihren Triumph: die Separation von der Republik Serbien. Was die Unabhängigkeitserklärung im Einzelnen über die Ausgestaltung der neuen „Republik“ vorhersagen mochte, war dabei kaum von Bedeutung. Die Kosovo-Albaner hatten natürlich auch nicht vergessen, wem sie ihren Sieg verdankten. Denn nicht nur war ihre ökonomische und politische „Unabhängigkeit“ auf Dauer von der ökonomischen und politischen Unterstützung der „internationalen Gemeinschaft“ abhängig; die pure Existenz der „Republik“ hatten sie der Intervention der Nato, d.h. den USA zu verdanken, und sie war noch immer, wenn nicht für immer auch auf ihre militärische Rückendeckung angewiesen.

Die USA ihrerseits hätten gute Gründe gehabt, sich der Frage zu stellen, was für sie bei diesem Rollenspiel auf die Dauer herausspringen mochte, auf das sie sich eingelassen hatten, ohne seine Spielregeln ausreichend zu beherrschen. Denn es gibt nur zwei eindeutige Sieger des Krieges von 1999: Deutschland, das mit der Zerschlagung Jugoslawiens seine erste eigenmächtige außenpolitische Aktion seit dem Zweiten Weltkrieg absolvierte und in Folge dessen heute die gesamte Region dominiert; und die UCK, aus deren Reihen die neuen Herren Kosovos stammen. Und es gibt zwei eindeutige Verlierer: Serbien und Russland. Das Zurückdrängen Russlands aus Südosteuropa mag noch ganz im Eigeninteresse der USA liegen, aber gilt das auch für das Vordringen Deutschlands, mithin der EU in das durch die Zerschlagung Jugoslawiens herbeigeführte Machtvakuum?

Das träfe nur zu, wenn die Regeln des Kalten Krieges noch gültig wären, wonach Amerika und Europa eine Einheit bilden: die westliche Demokratie gegen den totalitären Osten. Im Krieg gegen den Terror ist diese Formel aber schon aufgehoben, d.h. verrückt, wenn auch nicht ganz außer Kraft gesetzt: Einerseits spielt Russland heute die Schutzmacht Irans, verkörpert aber nicht mehr selbst das universale Gegenprinzip, befindet sich hier selbst im Krieg gegen den islamischen Terror, dort wieder in Frontstellung zur Nato; auf der anderen Seite der Formel wankt Europa zwischen Ost und West, Orient und Okzident – v.a. Berlin, wo einst die Mauer stand.

Was die amerikanischen Interventionen in Bosnien und Kosovo in diesem Zusammenhang auf Dauer bedeuten ist durchaus unbestimmt. Die Dankbarkeit der Bosnier und Albaner ist jedenfalls kein gutes Kriterium, wonach der Erfolg solcher Geopolitik zu beurteilen wäre. Wenn überhaupt, wäre sie ein Hinweis auf den Misserfolg, sofern sie das Einverständnis darüber vorwegnimmt, die Kriege und was dabei herauskam seien gerade das Richtige gewesen. Der militärische Sieg und die gelungene Sezession sind aber für eine solche Bewertung noch nicht der geeignete Maßstab. Es käme vielmehr darauf an, ob der umgeordnete Balkan mit seinen neuen Staaten künftig eine Bereicherung des Westens darstellen, d.h. ob sie tatsächlich als Staaten gemäß dem amerikanischen Gesellschaftsmodell, der bürgerlichen Republik, funktionieren, oder ob sie es nur auf dem Papier tun, während sie in Wirklichkeit Volksdemokratien nach den Vorstellungen deutscher Ideologie sind.

Die USA verhalten sich dieser Frage gegenüber gefährlich passiv. So bestimmt der amerikanische Präsident den neuen Status Kosovos zwar als „eine Art beaufsichtigte Unabhängigkeit“, aber nur nachdem die amerikanische Regierung die „Unabhängigkeit“ eines solch paradoxen Gebildes bereits anerkannt hat, und rechtfertigt diese haarsträubende Inkonsequenz mit der defätistischen Feststellung, der jugoslawische Staat sei „nun einmal zusammengebrochen“.3 Die selbe Passivität hatte bereits Bill Clinton dazu angehalten, jeweils erst in dem Moment zu handeln, als der Krieg sich bereits voll entfaltetet hatte. So kam es, dass in Washington nur noch verwaltet werden konnte, was in Berlin zuvor gestaltet worden war: die Neuordnung nicht nach dem republikanischen, sondern nach dem volksdemokratischen Prinzip.

Der Aufstand

Ein kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte der „Republik Kosovo“, dem jüngsten Produkt solcher transatlantischer Kooperation, mag das veranschaulichen.

In der Republik Serbien leben etwa 10 Millionen Menschen, darunter eine Minderheit von 2 Millionen Kosovo-Albanern. In der Provinz Kosovo für sich betrachtet stellen die Albaner die Mehrheitsbevölkerung. Außer ihnen leben dort noch etwa 150000 Serben; die übrigen kleineren Minderheiten (Bosnier, Gorani, Roma, Türken, Ashkali, Ägypter) bilden zusammen heute nur noch knapp 5% der Bevölkerung; von den zuvor 130000 Roma sind in den Jahren 1998 und 1999 100000 vertrieben worden; eine winzige Gemeinde von kaum 50 Juden existiert noch in Pristina.

Diejenigen, die sich in der Unabhängigkeitserklärung selbst als die „demokratisch gewählten Führer“ Kosovos vorstellen, sind niemand anderes als die Führer der ehemaligen UCK, die den Volksaufstand der Kosovo-Albaner organisierte. Die Unabhängigkeitserklärung selbst wurde im Februar von Hashim Thaci verlesen, dem gegenwärtigen Ministerpräsidenten Kosovos und Führer der sogenannten Demokratischen Partei (PDK), der zahlenstärksten Partei im Parlament. Im Krieg von 1999 war er der politische Führer der UCK. Im Schweizer Exil war er bereits Anfang der 1990er Jahre ein Aktivist der Volksbewegung Kosovos (LPK), einer von Enver Hoxha inspirierten, nach den 1981er Studentenunruhen gegründeten marxistisch-leninistisch-stalinistischen Sammlungsbewegung albanischer Sezessionisten, einer der Vorläuferorganisationen der UCK. Die UCK rekrutierte ihre Kämpfer später aus solchen links-völkischen und den unterschiedlichsten, miteinander rivalisierenden faschistischen, die das geistige Erbe der Kollaboration mit dem Nationalsozialismus verwalteten, und islamistischen Gruppen, die schon in Bosnien einen fruchtbaren Boden für das Gedeihen ihrer Heilslehre entdeckt hatten.

Wie sind diese Leute in die Lage gekommen, eine „Republik“ auszurufen? 1996 führte die UCK, ohne zu der Zeit schon unter diesem Namen bekannt zu sein, ihre ersten Terroranschläge, damals hauptsächlich gegen Einrichtungen der serbischen Sicherheitskräfte im Kosovo durch, bei denen Dutzende von Polizisten getötet wurden. Schon 1997 wurden Hashim Thaci und einige seiner Komplizen in Abwesenheit wegen der Beteiligung an diesen Anschlägen von dem Bezirksgericht in Pristina zu 10 Jahren Haft verurteilt. Die Frequenz der Anschläge steigerte sich bis zum Frühjahr 1998, als sie in einen regelrechten Guerillakrieg übergingen. Dadurch zwang die UCK die serbischen und jugoslawischen Streitkräfte zu Gegenaktionen, die im Herbst zunächst zu einer Niederlage der UCK führten, die sie zwang, sich in den Norden Albaniens zurückzuziehen.

Schon während dieser ersten Phase des Volksaufstands kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen auf beiden Seiten der Front. Neben ihren humanitären Aspekten erlaubt die Kriegsführung der UCK auch einen kleinen Einblick in die ihr zu Grunde liegenden gesellschaftlichen und ideologischen Strukturen. Ein besonders prominentes Beispiel dafür liefert der Krieg gegen die Zivilbevölkerung in der Operationszone Dukagjin im Westen Kosovos, einem großen Gebiet entlang den Grenzen zu Montenegro und Albanien. Der Kommandeur dieses Gebiets, Ramush Haradinaj, hatte die Befehlsgewalt über acht Brigaden und weitere, diesen untergeordnete Einheiten, u.a. das Sonderkommando „Schwarze Adler“, das für seine hemmungslose Gewaltanwendung bekannt wurde. Nach dem Krieg von

1999 wurde Ramush Haradinaj zunächst Kommandeur einer der regionalen Polizei-Einheiten, in die die Vereinten Nationen die ehemaligen UCK-Truppen integrierte. Ein Jahr später gründete er eine Partei und wurde im Dezember 2004 Ministerpräsident Kosovos.

Ein halbes Jahr später klagte das Internationale Tribunal zur Verfolgung von Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien ihn und zwei seiner Untergebenen an, zwischen März und September 1998 eine planmäßige Politik der gewaltsamen und massenhaften Vertreibung von Serben und Roma und der Einschüchterung vermeintlicher Kollaborateure betrieben. Er habe die seinem Befehl unterstehenden Truppen zu systematischem Schlagen, Vergewaltigen, Foltern und Morden angewiesen, und habe sich persönlich daran beteiligt. Seine Opfer seien Nicht-Albaner wie Albaner, seine Motive politisch und rassistisch gewesen.

Ramush Haradinaj war in dem Dorf geboren, aus dem heraus er später seine Gewaltherrschaft entfaltete. Seine erste Machtbasis war sein Clan, sein erstes Hauptquartier sein Familienhaus. Er brachte zuerst seine Verwandtschaft unter seine Gewalt, dann seine Nachbarn, dann die umgebenden Dörfer, bis er schließlich einer der mächtigsten Männer innerhalb der UCK und später Kosovos geworden war.

Im April wurde Ramush Haradinaj von den Richtern des Kriegsverbrechertribunals wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Die Ankläger gaben zu Protokoll, dass es ihnen nicht gelungen war, die Vielzahl von Zeugen dazu zu bringen, ihre Aussagen vor dem Gericht zu machen, weil sie massivsten Drohungen ausgesetzt gewesen seien. Während des mehrjährigen Prozesses seien bereits 9 Zeugen ermordet worden. Als Ramush Haradinaj nach dem Freispruch zurückkehrte, wurde er von seinen Anhängern mit der albanischen Fahne in der Hand empfangen. Er machte seine Heimkehr zu einem politischen Triumphzug durch die gesamte Provinz, und sein Freispruch wurde von den Kosovo-Albanern als nachträgliche Rechtfertigung ihres Volksaufstands interpretiert.

Ende 1998 aber war es noch nicht ganz so weit. Der Krieg musste damals erst auf die Weltbühne gebracht werden. Um das zu erreichen, wiederholte die UCK, jetzt mit neuen und besseren Waffen ausgestattet, Anfang 1999 den Aufstand. Die serbischen und jugoslawischen Streitkräfte schlugen ihn erneut nieder, doch jetzt wurde die dabei von beiden Seiten angewandte extreme Gewalt gegen die Zivilbevölkerung zum Thema der Medien und einer UN-Konferenz, und im März zum Anlass einer von den USA angeführten Intervention der Nato, welche die allseitige Gewaltanwendung noch einmal eskalierte und die Flucht Hunderttausender Kosovo-Albaner herbeiführte.

Der Krieg dauerte beinahe drei Monate, u.a. weil die USA es vermieden, Bodentruppen einzusetzen, um so einer direkten Konfrontation mit der jugoslawischen Armee aus dem Weg zu gehen. Er endete im Juni mit einem Waffenstillstand, dem Abzug aller serbischen und jugoslawischen Streitkräfte aus dem Kosovo und dem Einmarsch der Nato.

Das Drehbuch

Das ganze Szenario war von der UCK inszeniert worden. Warum? Vor ihrem Aufstand gab es im Kosovo keine von Staats wegen gegen die albanische Volksgruppe gerichtete Gewalt oder sonst wie geartete kulturelle, rassische oder vergleichbare Unterdrückung. Im Gegenteil: Bis 1989 genoss Kosovo die weitest gehende Autonomie aller jugoslawischen Teilrepubliken. Nachdem diese Autonomie unter der Präsidentschaft Slovodan Milosevics Anfang der 1990er Jahre teilweise zurückgenommen wurde, riefen die Kosovo-Albaner zum ersten Mal einen „unabhängigen Staat“ aus, samt Parlament, Regierung, parallelem Schul-, Steuer- und Gesundheitssystem, Gerichten, Medien usw. – alles rein albanisch. Es war aber nicht mehr als ein Schattenstaat, der nicht über die Macht verfügte, die Souveränität der Republik Serbien ernsthaft anzufechten. Präsident des Schattenstaates war Ibrahim Rugova, ein populärer Intellektueller, der den gewaltfreien Unabhängigkeitskampf propagierte, so dass es auch für die Republik Serbien keinen Anlass gab, mit staatlicher Gewalt gegen ihn vorzugehen.

Der im Exil in Bonn sitzende „Finanzminister“ dieses Schattenstaates allerdings, ein gewisser Bujar Bokushi, fing schon damals an, die teils mit Mafiamethoden von albanischen Emigranten in Deutschland und der Schweiz, oder über undurchsichtige Geschäfte zusammengebrachten Steuermillionen für künftige Waffenkäufe zu sparen. Von serbischen Nationalisten wird er stets als „Mann des Bundesnachrichtendienstes“ vorgestellt. Im Verlauf des Krieges schaffte er es sogar, eine eigene, mit der UCK konkurrierende Truppe von um die 2000 Mann auf die Beine zu stellen. Doch als Hashim Thaci ihm im Sommer 1999 damit drohte, ihn erschießen zu lassen, wenn er ihm die Waffen und das Geld nicht aushändige, gab der Schattenminister nach. Hashim Thaci hatte zu diesem Zeitpunkt, kurz vor Kriegsende, bereits seine eigene Regierung zusammengestellt und sich selbst zum Ministerpräsidenten ernannt.

Der gewaltlose Schattenstaat konnte natürlich keine wirkliche Unabhängigkeit konstituieren, sofern man darunter die Sezession versteht. Aber die in der Zwischenzeit im übrigen Jugoslawien gemachten Erfahrungen zeigten den Kosovo-Albanern, dass sie sich damit nicht länger abfinden mussten, und wie es geht.

Als die UCK dann ihren bewaffneten Volksaufstand in Szene setzte, konnte die Republik Serbien, der Rumpfstaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien, sich der mit der Präzision eines Uhrwerks fortschreitenden Zwangslogik, die damit ein weiteres Mal in Gang gesetzt worden war, nicht mehr entziehen: Ein Staat, der angesichts eines solchen Angriffs auf seine Souveränität kampflos kapituliert, ist kein Staat, oder die längste Zeit einer gewesen. Der Unabhängigkeitsbewegung des Ibrahim Rugova wäre dieser Weg zur Sezession wohl gerade Recht gewesen, denn dann hätte er den neuen Staat regiert. Das es anders kommen würde, war die erste, einfache, besonders leicht voraussehbare Folge des Aufstands.

Die Internationalisierung des Sezessionskrieges schien auf den ersten Blick etwas schwieriger erreichbar zu sein. Die unmittelbare Vorgeschichte ließ zwar keinen Raum für Zweifel daran, dass die Deutschen standhaft das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kosovo-Albaner verteidigen würden, aber auf die Bundeswehr als Instrument, dass dieses „Recht“, womöglich noch im Alleingang gegen die jugoslawische Armee durchsetzen konnte, durfte man nicht setzen. Welches Interesse aber sollten die USA an einem weiteren Krieg haben?

Ihre Intervention 1995 in Bosnien bewies jedoch, dass es nicht ausgeschlossen war, sie für ein solches Projekt einzuspannen. Die Geopolitik gegenüber Russland und die Bewertung Deutschlands als „Partner in Leadership“, den die damalige amerikanische Regierung auch in dem Bestreben unterstützte, sich als eine, wenn nicht die europäische Führungsmacht zu behaupten, bildeten den strategischen Hintergrund für diese Möglichkeit. Wenn der Krieg erst einmal losging und von den Deutschen befürwortet wurde, war es, auch wegen des Präzedenzfalls Bosnien, fast schon wahrscheinlich.

Der entscheidende Faktor hierbei war die Herstellung einer „humanitären Katastrophe“. Die UCK konnte auf Grund der Ereignisse in Bosnien damit rechnen, dass die serbischen und jugoslawischen Streitkräfte nicht zimperlich sein würden, wenn es darum ging, die Provinz Kosovo und die dort lebenden Serben zu verteidigen. Und wie wir bereits erfahren haben, überließ sie die „ethnischen Säuberungen“, die längst zu einem Sinnbild des Entsetzens geworden waren, das die Weltöffentlichkeit aufrüttelte, weder den Serben allein noch dem Zufall. Jedenfalls, wann genau die amerikanische Regierung die Entscheidung fällte und welche Überlegungen dabei den Ausshlag gaben, sich auf die Seite der UCK zu schlagen und den Krieg für sie zu gewinnen, werden künftige Historiker leicht aus den dann vorliegenden Akten herausfinden. Ob sie dann auch in der Lage sein werden, diese Entscheidung zu kritisieren oder wenigstens zu erklären, ist nicht so gewiss.

Die Volksdemokratie

Nach dem Krieg wurde Kosovo von Nato-Truppen besetzt und wird seither von den Vereinten Nationen verwaltet. Die Resolution 1244 4 des UN-Sicherheitsrat, die die Verwaltung der Provinz für die Zeit bis zu einer „endgültigen Regelung“ definiert, beinhaltet zwar die Verpflichtung, die „Souveränität“ und „territoriale Integrität“ der Republik Serbien zu achten, und verlangt für Kosovo nur eine nicht näher definierte „substanzielle Autonomie“ oder „bedeutungsvolle Selbstregierung“. Faktisch hat der Krieg und die anschließende Besetzung jedoch genau das Gegenteil erreicht: die Sezession.

Die Resolution 1244 verurteilte außerdem nachträglich „alle terroristischen Taten“ und verlangte die „Demilitarisierung der UCK/KLA“. Faktisch geschah wieder das Gegenteil. Um die in der Resolution verlangte „substanzielle Autonomie“ oder „bedeutungsvolle Selbstregierung“ zu realisieren, bedurfte es u.a. einer Polizei. Noch während des Krieges wurde damit begonnen, dafür die Soldaten der UCK zu rekrutieren. Wie Ramush Haradinaj und die beiden in den Den Haag wegen ihrer Kriegsverbrechen Mitangeklagten gehörten nahezu alle vorigen UCK-Kommandeure zum späteren Führungskader der neuen, ethnisch reinen albanischen Polizei-Truppe, der Kosovo Protection Corps (KPC), die von skeptischeren Journalisten deshalb auch schon mal als „legalisierte UCK“ bezeichnet wird.

Lange wurden die KPC von Agim Ceku geführt, einem gebürtigen Kosovo-Albaner, der als Kommandeur der kroatischen Armee diente, als diese im August 1995 auf Befehl Franjo Tudjmans in die Krajina einmarschierte, um Hunderttausende Serben von dort zu vertreiben. 1999 war er einer der führenden Kommandeure der UCK, ein enger Vertrauter Hashim Thacis. Nach dem Krieg wurde er der erste Kommandeur der KPC, und 2006 wurde er zusätzlich Ministerpräsident Kosovos.

Jetzt, nach der Unabhängigkeitserklärung, soll auch die KPC wieder aufgelöst und durch eine neue, professionellere, demokratischere und „multi-ethnische“ Polizei ersetzt werden.5 Weil die „internationale Gemeinschaft“ den der neuen Truppe verbal zugeschriebenen Eigenschaften vielleicht selber nicht ganz traut, soll sie sicherheitshalber nicht nur mit einem neuen Namen (Kosovo Security Force, KSF) schöngeredet, sondern auch in Zahl und Ausstattung auf ein ungefährlich anmutendes Maß beschränkt werden. Nicht mehr als 2500 Polizisten und 800 Reservisten soll sie befehligen dürfen, und sie soll keine scheren Waffen besitzen. Ihre Installation unter den wachsamen Augen von EU, UNO und Nato soll zusätzlich gewährleisten, dass sich nicht wieder nur die alten „Extremisten“ in ihre Reihen mischen. Ob sich dereinst tatsächlich ein verlorener Nicht-Albaner, gar ein Serbe zum Dienst in dieser „multi-ethnischen“ Truppe meldet – man kann es nicht ausschlissen. Da auch schon die KPC unter den wachsamen Augen von EU, UNO und Nato installiert wurde, ja gerade deren Projekt war, weiß man aber wenigstens in dieser Hinsicht, was man davon zu erwarten hat.

Nach der faktischen Sezession kam die erklärte Unabhängigkeit im Februar als lange erwartete Überraschung, wie ein Weihnachtsgeschenk, das schon zum Sommerschlussverkauf günstig erworben wurde. Die „internationale Gemeinschaft“ hatte nun zwei Dinge zu klären: 1. wie die Sezession, die angeblich niemand vorhergesehen oder gar gewollt hatte, zu rechtfertigen wäre, zumal sie schon dem Geist und Wort der Resolution 1244 widerspricht, die seit Kriegsende, gegenwärtig und auf unbestimmte Dauer für die Verwaltung Kosovos maßgeblich sein soll; 2. wie sich die albanische Volksdemokratie, die sich in der Kriegs- und Nachkriegszeit herausgebildet hat, über Nacht in eine „demokratische, säkulare und multi-ethnische Republik“ verwandeln konnte?

Doch vor diese eher theoretischen Erwägungen drängte sich zunächst ein praktisches Problem. Vor dem Krieg war die Volksgruppe der Kosovo-Albaner eine sogenannte ethnische Minderheit innerhalb der Republik Serbien. Die Sezession machte sie schlagartig zur Mehrheit im Kosovo. Das ist auch gerade das Verlockende an der Volksdemokratie: Das mühsame Ringen um die Köpfe der Mehrheit mit Argumenten im Meinungsstreit bleibt der Volksgruppe erspart, wenn es ihr nur gelingt, die Fremden von der Scholle zu verjagen, auf der sie sich festgesetzt hat. Die Voraussetzung dafür ist nur, dass alle Volksgenossen auf einem begrenzten Stück Erde dicht zusammen wohnen und sich selbst als rassische, kulturelle und religiöse Gemeinschaft empfinden, oder sich zumindest in eine solche Zwangsgemeinschaft pressen lassen. Die gefestigten Familien-, Clan- und Stammesstrukturen der Kosovo-Albaner, wie sie während den Jahrzehnten der Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien nach dem Zweiten Weltkrieg gehegt und gepflegt werden konnten, boten dafür eine geeignete Grundlage.

Durch die Sezession entstanden innerhalb Kosovos aber neue „ethnische Minderheiten“. Die zahlenstärkste ist die der Serben. Diese drehen den Spieß jetzt um, wobei sie noch einen zusätzlichen Vorteil für sich in Anschlag bringen können: Die Serben sind ja nicht nur eine Minderheit im Kosovo, sondern gleichzeitig die Mehrheit in der Republik Serbien. Als solche bräuchten sie sich auf ihre spezielle Volksgruppenzugehörigkeit also überhaupt nicht beziehen. Sie sind als einfache und gleiche Bürger der Republik die einfache demokratische Mehrheit, und in voller Übereinstimmung mit der demokratisch gewählten Regierung in Belgrad lehnen sie die Sezession ab.

Aber mit einfachen demokratischen Mitteln ist hier nichts mehr zu retten. Die „internationale Gemeinschaft“ hat die Sezession ja bereits gewaltsam durchgesetzt, und die albanische Volksdemokratie wird von 16000 schwer bewaffneten Nato-Truppe beschützt.

Während die Sezession somit faktisch unumkehrbar scheint, gäbe es allerdings noch die Möglichkeit eines Kompromisses. Da ein Großteil der Kosovo-Serben in einem kleinen Landstrich genau zwischen dem von den Albanern beherrschten Teil der Provinz und der Republik Serbien lebt, wäre die Sezession dieses Gebiets, d.h. sein Verbleib in der Republik Serbien praktisch sehr einfach zu bewerkstelligen. Die Staatsgrenze zwischen Kosovo und Serbien müsste nur ein paar wenige Kilometer nach Süden verschoben werden; es wäre ein Pinselstrich auf der Landkarte, die einfache Anpassung der Form an die Realität, denn die albanischen und serbischen Teile des Kosovo sind faktisch, d.h. ökonomisch wie politisch bereits vollkommen desintegriert. In dem übrig gebliebenen Teil wären die Albaner dann endlich ganz unter sich. Ihre „Republik“ wäre zwar nicht mehr „säkular“ sondern 100% „muslimisch; nicht „multi-ethnisch“ sondern 100% albanisch; aber dafür unerschütterlich volksdemokratisch.

Doch obwohl jetzt die Serben im Kosovo, in den Begriffen der Volksdemokratie gedacht, in haargenau der selben Minderheitenposition sind wie vor dem Krieg die Albaner in Serbien, will die „internationale Gemeinschaft“ jenen auf keinen Fall zugestehen, wozu sie diesen mit einer gewaltigem Aufwand verholfen hat. Dabei wäre in diesem Fall alles viel billiger zu haben: Die einmal eingeschlagene Logik der Sezession müsste nicht wieder verworfen werden; hatte die albanische Sezession noch Tausende von Menschenleben gekostet, wäre diesmal gar keine Gewaltanwendung notwendig; musste die „internationale Gemeinschaft“ Milliarden von Euros für Kriegskosten, Wiederaufbau und Propaganda investieren, um ihren ideologisch wie ökonomisch schwer zu rechtfertigenden Feldzug für das „Selbstbestimmungsrecht“ zu finanzieren, wäre jetzt nicht mehr als ein wenig Mut zur Konsequenz erforderlich. Für die neue Sezession müsste kein neuer Staat erfunden und kein neues Minderheitenproblem gelöst werden, und alle Volksgruppen und Religionen könnten fröhlich voneinander getrennt ihr Glück finden. Doch jetzt will die „internationale Gemeinschaft“ plötzlich den Multi-Ethnizismus durchsetzen. Will sie dafür etwa noch einmal zur Waffe greifen?

Die Verwirrung

Während die naheliegendste Forderung, den Kosovo-Serben das selbe Recht wie den Kosovo-Albanern einzuräumen – das Recht auf Sezession –, allseits als serbische, von Russland tatkräftig unterstützte Provokation verurteilt wird, plagt die „internationale Gemeinschaft“ jetzt ein zwar nicht so akttes, aber anscheinend noch schwerwiegenderes Problem. Völkerrechtler wie Staatsoberhäupter befürchten jetzt, dass die Entstehungsgeschichte der albanischen Volksrepublik von anderen Volksgruppen als Präzedenzfall betrachtet werden könnte. Als die UCK im Frühjahr 2001 versuchte, ihr einzigartiges Erfolgsprojekt in die Nachbarstaaten zu exportieren, musste die EU schon einmal in Mazedonien einschreiten. Aber die Sezession lauert quasi überall.

So hat Spanien die Anerkennung der Sezession Kosovos mit dem Argument abgelehnt, die Basken nicht auf falsche Gedanken bringen zu wollen. Die Tschechen, deren Staat vor genau 70 Jahren schon einmal mit dieser „Waffe“ zertrümmert wurde, verweigern die Anerkennung, obwohl sie von den USA arg dazu bedrängt werden. China will den Tibetern kein schlechtes Vorbild liefern. Die Ungarn in der Slowakei und in Rumänien fühlen sich bereits durch das Beispiel der Kosovo-Albaner ermuntert; beide Staaten verweigern die Anerkennung der Sezession, genauso wie Griechenland und Zypern. Die Türkei hat sie mit einem Augenzwinkern in Richtung der zypriotischen Türken anerkannt, wohl in der Zuversicht, mit den Kurden auf ihre Art fertig zu werden. Russland bekriegt die Sezession der Tschetschenen, unterstützt aber zugleich die Abspaltung Abchasiens von Georgien, einem Nato-Verbündeten, der sich schon Anfang der 1990er Jahre von der Sowjetunion gelöst hat, die Stalin dereinst als multinationales Reich konzipierte; die Nato-Staaten verteidigen natürlich die Souveränität Georgiens.

Die Zahl ethnischer Minderheiten, die sich lieber heute als morgen von einem volksfremden Souverän „befreien“ wollten und sich dabei auf die Kosovo-Albanern berufen könnten, ist leicht zu unterschätzen, die Schauplätze potentieller Volksaufstände überziehen von Quebec (Kanada) über Transnistrien (Moldawien) bis zu den Kurden (Türkei, Irak) und Tamilen (Sri Lanka) den gesamten Globus. Bisher haben u.a. deswegen erst 35 Staaten die albanische Volksrepublik anerkannt, und Völkerrechtler in aller Welt raufen sich die Haare, nach einer Erklärung suchend, welche die Auswirkungen dieses Präzedenzfalls begrenzen möge.

Ein treffliches Beispiel für die Verwirrung, die auch unter den besten Experten seither herrscht, liefert die Frankfurter Allgemeine Zeitung, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sie zu den frühesten und treuesten Freunden der jugoslawischen Volkskrieger der 1990er Jahre gehört. Noch ganz betrunken von Mauerfall, Fußballweltmeisterschaft und Wiedervereinigung, der das ganze Jahr über anhaltenden Dauerparty der Deutschen, während der sie wieder „ein Volk“ wurden, erfand die FAZ den treffsicheren Schlachtruf „Völkergefängnis“, um zuerst die Slowenen, dann die Kroaten, die Bosnier und endlich die Kosovo-Albaner zum Krieg gegen die multinationale Bundesrepublik Jugoslawien anzufeuern. Kein anderes bürgerliches Medium hat damals eine auch nur annähernd so wirkungsvolle Propaganda und Agitation zugunsten des „Befreiungskampfes“ der Balkanvölker entfaltet wie die FAZ.

Zu dieser Zeit waren die deutsche Ideologie und die deutsche Außenpolitik noch nicht so vernarrt in die Idee der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wie 10 Jahre später die Regierung Gerhard Schröders mit ihrem Internationalen Strafgerichtshof. Kanzler Helmut Kohl hatte die Wiedervereinigung Deutschlands nicht durch langwierige Verhandlungen durchgesetzt, sondern durch zügiges Schaffen von Fakten: Massenmobilisierung und Währungsunion. Außenminister Hans-Dietrich Genscher ging auf dem Balkan genauso unbefangen zur Sache. Seine „rechtliche“ Begründung für die Zerschlagung der Bundesrepublik Jugoslawien war das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, und das passende Motto dazu: es könne den Slowenen, Kroaten, Bosniern und Kosovo-Albanern nicht verwehrt werden, was dem deutschen Volk gerade vergönnt worden war. Nachdem im Juni 1991 Kroatien sich von Jugoslawien losgesagt und zum unabhängigen Staat erklärt hatte, die UNO, Frankreich und Großbritannien davor warnten, dass die Anerkennung der kroatischen Sezession zum Krieg führen würde, der alsbald auf die übrigen Teile Jugoslawiens übergreife, erklärte Genscher:

mit jedem Schuss rücke die kroatische Unabhängigkeit näher. Ein halbes Jahr später vollzog er die Anerkennung im deutschen Alleingang, ein weiteres halbes Jahr darauf folgten zuerst die Unabhängigkeitserklärung Bosniens, und dann drei Jahre Krieg.

Kosovo wäre insofern nicht der erste Präzedenzfall, über den sich die FAZ den Kopf zu zerbrechen hätte. Doch jetzt, nachdem das Gröbste erledigt und kein weiterer Krieg mehr notwendig ist, um den Balkan in die EU zu holen, braucht man nicht mehr so herumzupoltern und darf sich die Muße erlauben, um sich die Fakten, die inzwischen geschaffen wurden, ein wenig demokratisch zurechtzubiegen.

Die Willkür

Die FAZ, deren Herausgebern und Journalisten das aus eigener Geisteskraft nicht zu gelingen schien, hatte sich dafür zwei Professoren an Land gezogen, die zumindest ihr Bestes gaben. Das Beste dabei aber war, dass sie sich gegenseitig widersprachen.

Zuerst kam Professor Dr. Georg Nolte 6 zu Wort mit dem Argument, das Faktenschaffen selbst sei schon die beste Rechtfertigung. Das Argument hat zweifellos großes wissenschaftliches und sogar politisches Format, denn der Professor sitzt nicht nur auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Münchner Ludwig-Maximilian Universität, sondern auch in der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen und im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat des Auswärtigen Amts zu Berlin. Das Argument geht so:

„Die Anerkennung einer politischen Gemeinschaft als Staat ist nach allgemeinem Völkerrecht grundsätzlich zulässig, wenn diese Gemeinschaft unabhängig von der bisherigen Staatsgewalt effektive Herrschaftsgewalt auf einem bestimmten Gebiet ausübt. Soweit die provisorischen kosovarischen Institutionen Herrschaftsgewalt ausüben, tun sie dies unabhängig von der serbischen Staatsgewalt. Diese Herrschaftsgewalt ist im Vergleich zu derjenigen manch anderer Staaten auch effektiv genug, um als Staatsgewalt anerkannt werden zu können. Es kommt also gar nicht darauf an, ob das Kosovo zusätzlich zu dieser tatsächlichen Möglichkeit zur Sezession auch ein echtes Recht auf Sezession hat.“

Nach „allgemeinem Völkerrecht“ kommt es also gar nicht auf ein „echtes Recht“ an. Der Professor beginnt seine Argumentation als „echter Materialist“. Aber ist die „Herrschaftsgewalt“, welche die kosovarischen Institutionen ausüben, tatsächlich „effektiv genug“? Das darf man bezweifeln. Zunächst würden diese Institutionen überhaupt nicht existieren, wenn sie nicht durch Nato, UN und EU geschaffen worden wären, und sie würden aufhören zu existieren, wenn diese abzögen. Die albanische Volksrepublik ist politisch, ökonomisch und militärisch vollkommen abhängig, zwar nicht mehr von der Republik Serbien, aber von der „internationalen Gemeinschaft“. Diese ist hier in jeder Beziehung der „Souverän“, die albanische Volksdemokratie samt ihrer Institutionen aber ist nichts als ein Protektorat, ein Biotop, das ohne die andauernde und kostspielige Pflege der „internationalen Gemeinschaft“ augenblicklich verdorren oder vielmehr gänzlich verwildern, d.h. in „pure Herrschaftsgewalt“ umschlagen müsste. Es verhält sich mit der „effektiven Herrschaftsgewalt“ hier nicht viel anders als in den Gebieten, in denen die Palästinensische Autonomiebehörde oder die Hamas regiert.

Dem politisch engagierten Wissenschaftler geht es hier aber nicht so sehr um die Tatsachen, wie sie sind. Er muss nur behaupten, dass die kosovarischen Institutionen, wie sie sind, „effektive Herrschaftsgewalt“ ausüben, weil er vermeiden will, dass die völkerrechtliche Anerkennung der Volksrepublik mit „echten“ völkerrechtlichen Argumenten gerechtfertigt wird. Es soll kein „echtes Recht“ auf Sezession geben, weil angeblich erst dies den Präzedenzfall schüfe, vor dem sich alle fürchten:

„Ein Präzedenzfall Kosovo für ein (echtes) Recht auf Sezession könnte gefährlich weit interpretiert werden.“

Könnte etwa ein Präzedenzfall Kosovo dafür, dass es ausreicht, wenn eine politische Gemeinschaft „unabhängig von der bisherigen Staatsgewalt effektive Herrschaftsgewalt auf einem bestimmten Gebiet ausübt“, nicht genauso „gefährlich weit interpretiert werden“? Oder geht es vielleicht doch um etwas Anderes? Denn gegen Ende seiner Erörterungen gewinnt man den Eindruck, dass hier der Beirat des Auswärtigen Amts nur die Reinheit der deutschen Ideologie davor bewahren will, von der Alltagspolitik in den DReck gezogen zu werden.

„Deutschland möchte international gern als Hüter des Gedankens einer Weltordnung auf der Grundlage der UN-Charta gelten. Die Glaubwürdigkeit dieser Politik muss leiden, wenn Deutschland den Boden der gesicherten Auslegung des UN-Rechts ohne Not verlässt... Es liegt in der politischen Verantwortung der westlichen Regierungen, ob sie eine mit guten Gründen bestreitbare völkerrechtliche Rechtsauffassung zur Grundlage ihrer Politik machen möchten.“

Oder soll die Anerkennung der Sezession mit Verweis auf eine vermeintlich „effektive Herrschaftsgewalt“, aber ohne „echte“ völkerrechtliche Rechtfertigung, nur vermeiden, dass die der Ideologie verpflichtete deutsche Außenpolitik sich selbst „ohne Not“ völkerrechtlich unter Zugzwang setzt, in Zukunft jedem Sezessionskrieg Beistand zu leisten, auch wenn es ihr politisch gerade einmal nicht in den Kram passt – „etwa in Georgien“, wie der Professor anmerkt? Genau an dieser Stelle jedoch setzt der zweite von der FAZ zu Rate gezogene Sachverständige an, um zu zeigen, dass eine solche Argumentation dazu geeignet ist, auch das gerade Gegenteil zu beweisen. Auch Professor Dr. Dietrich Murswiek 7, der an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Staats- und Verwaltungsrecht lehrt, tritt zunächst als „echter Materialist“ auf:

„Der Argumentationsansatz Noltes trifft zu. Nur passt dieser Ansatz nicht auf die Lage des Kosovos. Denn im Kosovo hat sich eine eigenständige Staatsgewalt noch nicht effektiv, geschweige denn dauerhaft etabliert. Das Kosovo verfügt weder über eine zur Selbstbehauptung fähige Armee noch über eine Polizei, die in der Lage wäre, die Grundfunktion des Staates – die Herstellung und Bewahrung der öffentlichen Sicherheit und des inneren Friedens – wahrzunehmen. Ist das Kosovo aber mangels eigenständiger Staatsgewalt – noch – kein eigenständiger Staat, dann gehört es nach wie vor völkerrechtlich zu Serbien. Die Anerkennung verletzt deshalb die Souveränität Serbiens und ist somit völkerrechtswidrig, wenn es nicht ein Recht des kosovarischen Volkes auf Sezession gibt.“

Im genauen Gegensatz zu der vorherigen Argumentation soll die Volksrepublik jetzt also nur dann anerkannt werden, wenn die Kosovo-Albaner ein „echtes Recht“ auf Sezession vorweisen können, eben weil sie keine „effektive Herrschaftsgewalt“ ausüben. Denn würde man

„wie Nolte argumentieren und sich bei der Anerkennung des Kosovos allein auf die faktisch erfolgte Sezession stützen, dann wird die Anerkennung zwar nicht zu einem Präzedenzfall für das Sezessionsrecht, aber zu einem Präzedenzfall dafür, dass ein mit militärischer Gewalt von ausländischen Truppen besetzter Gebietsteil von dem bisherigen Staat abgetrennt werden kann, wenn die dort installierte Regierung dies verlangt“.

Ist es nicht genau so im Kosovo gelaufen? Ja, heißt es jetzt, aber mit Recht – einem „echten Recht“ auf Sezession. Dazu müsse man nur zeigen,

„dass ohne die Sezession die Existenz der Kosovo-Albaner als Volk oder jedenfalls ihre Autonomie nicht gewährleistet wäre. Dafür könnte die Vorgeschichte sprechen. Wenn es zutrifft, was die Nato-Staaten 1999 zur Begründung ihrer militärischen Intervention vorgebracht hatten, dass nämlich die Kosovo-Albaner von serbischer Seite mit menschenrechtswidriger Gewalt und ‚ethnischen Säuberungen’ überzogen wurden und von einem Genozid bedroht waren, dann dürfte die für eine effektive Autonomie unerlässliche Vertrauensgrundlage damals zerstört worden sein. Die damalige genozidartige Gewalt wirkt so auf die heutige Lage fort“.

Wenn es zutrifft? Aber auch wenn es zuträfe, wäre damit etwa das zuvor erörterte Problem gelöst, dass eine sich auf das Faktum „militärischer Gewalt“ stützende Argumentation, ob diese Gewalt nun vom Staat oder von einer Terrororganisation oder von „ausländischen Truppen“ ausgeübt wird, nicht dazu geeignet ist, ein „echtes Recht auf Sezession“ zu konstituieren, ohne gleichzeitig einen Präzedenzfall in die Welt zu setzen? Denn was ist, wenn das gesamte Szenario, wie es im Kosovo der Fall war, von Anfang an inszeniert worden ist? Dann wird die Anerkennung der Volksrepublik zwar nicht „zu einem Präzedenzfall dafür, dass ein mit militärischer Gewalt von ausländischen Truppen besetzter Gebietsteil von dem bisherigen Staat abgetrennt werden kann, wenn die dort installierte Regierung dies verlangt“, aber dafür, dass eine Volksgruppe den Souverän nur durch einen bewaffneten Aufstand geeigneten Ausmaßes zur Gegenwehr provozieren muss, um sich dann „mit militärischer Gewalt von ausländischen Truppen“ retten zu lassen.

Nach „allgemeinem Völkerrecht“ kann man sich also ganz unbefangen aussuchen, wie man die Anerkennung der Volksrepublik begründen will, nur mit „effektiver Herrschaftsgewalt“ oder mit einem „echten Recht auf Sezession“, das sich dann aus einem in Szene gesetzten Völkermord herleiten ließe. Und tatsächlich wird von dieser rechtlichen Beliebigkeit in der Weltpolitik reichlich Gebrauch gemacht. Im Kosovo, Tschetschenien und Tibet verteidigt der Westen das Selbstbestimmungsrecht der Völker auf Kosten der Souveränität Serbiens, Russlands und Chinas, aber die Souveränität Georgiens gegen die Sezessionsbestrebungen der Abchasen und Südossetier; im Osten denkt man andersherum und beruft sich dabei ebenso gut auf das „allgemeine Völkerrecht“. Bewiesen ist damit jedoch bloß, dass ein Völkerrecht nicht existiert, und wenn doch, dann als nichts als das Recht des Stärkeren, als Rechtfertigung weltpolitischer Willkür: Verschleierung der Gewaltverhältnisse zwischen den Staaten.

Anmerkungen

1 Franz Neumann, Behemoth, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 1984, Seite 185

2 Kosovo Declaration of Independence, 17. Februar 2008, http://www.assembly-kosova.org/common/docs/Kosovo%20Declaration%20of%20Independence%20-%20English%20Version.pdf

3 Die Freiheit ist etwas Universelles“, Interview mit George W. Bush, Die Welt, 31. März 2008, http://www.welt.de/welt_print/article1854369/Die_Freiheit_ist_etwas_Universelles.html

4 Resolution 1244, UN Security Council, 10. Juni 1999, http://www.nato.int/kosovo/docu/u990610a.htm

5 Comprehensive proposal for the Kosovo Status Settlement, Executive Summary, 26. März 2007, http://www.unosek.org/docref/020707EXECUTIVE%20SUMMARY-F.doc

6 Kein Recht auf Abspaltung, FAZ, 13. Februar 2008, http://www.faz.net

7 Eine Prämie auf Interventionskriege, FAZ, 26. März 2008, http://www.faz.net/