Vom Krieg zum Sieg

Wie Deutschland einen Krieg gewinnt, den es forderte, solange er nicht stattfand, und gegen den es opponiert, seit er begonnen hat

"Europa ist eine ‚Weltmacht im Wartestand', deren Potential durch spezifische Konstellationen aktiviert werden wird: - wenn das Management der gemeinsamen Währung die Abstimmung der großen Reservewährungen notwendig macht; - wenn die Krisen seiner direkten Nachbarschaft gemeinsames Handeln zwingend erfordern; - wenn die Europäer weltpolitisches Handeln in ihren Reihen und in ihrem Namen zulassen."1

Für den 27. Mai hatte der deutsche Außenminister Diplomaten der Europäischen Union, aus Albanien, Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Ungarn, Rumänien, Rußland, Slowenien, der Türkei, Amerika, Kanada und Japan sowie Repräsentanten von Europarat, OSZE, UN, UNHCR, NATO, OECD und WEU zu einer Konferenz auf den Petersberg bei Bonn geladen. Sie hatten sich mit dem vom Auswärtigen Amt erarbeiteten und anläßlich eines Sonderrats der Außenminister der Europäischen Union am 8. April erstmalig veröffentlichte Entwurf eines Stabilitätspakts für Südosteuropa zu befassen und eine Ministerkonferenz zu dessen Verabschiedung vorzubereiten. Am 2. Juni organisierte die Bertelsmann-Stiftung hinter verschlossenen Türen im Gustav-Stresemann-Instituts in Bonn hierzu ein Treffen zwischen den ethnopolitischen Experten aus ihrem Umfeld und den einschlägig befaßten Planungsstäben des Auswärtigen Amts.2 Das Projekt fand als Punkt 9 Eingang in die - in der deutschen Presse als Schröder-Plan bezeichneten - von der Europäischen Union und Rußland vorgelegten und am 3. Juni von Jugoslawien gebilligten 12 Prinzipien für ein Abkommen zur Lösung der Kosovo-Krise. Joschka Fischer legte daraufhin den Termin für die auf dem Petersberg vorbereitete Ministerkonferenz auf den 10. Juni in Köln fest.

Der Stabilitätspakt für Südosteuropa soll von der Öffentlichkeit als der große Sprung nach vorn wahrgenommen werden. Mit der Übernahme der Kontrolle der gesamten Region durch die Europäische Union werde der Übergang von Destabilität, Krieg und Zerstörung zu Stabilität, Frieden und Wiederaufbau geschaffen. Der im April veröffentlichte Entwurf des Auswärtigen Amts betont: "Der Stabilitätspakt für Südosteuropa bedarf der politischen Initialzündung in Form einer hochrangigen Eröffnungskonferenz. Diese ‚Startschußkonferenz' muß in der öffentlichen Wahrnehmung die Zäsur zwischen reaktivem Krisenmanagement und der Eröffnung eines Prozesses zur aktiven mittel- und langfristigen Stabilisierung Südosteuropas markieren. Es muß dabei klar sein, daß dieses Vorgehen nichts mit einer ‚Balkankonferenz' im Stile des 19. Jahrhunderts zu tun hat".

Worum geht es wirklich? Auf der Petersberger Vorbereitungskonferenz hatte Fischer den Diplomaten dieses Argument vorgegeben: "Südosteuropa ist ein integraler Teil unseres Kontinents",; wenn der "Konflikt im Kosovo ein Gutes gehabt hat, so ist es, daß diese Zusammengehörigkeit heute allenthalben besser verstanden wird als früher". Die hierin sich ausdrückende gewaltige Logik ist nicht als bloße Polemik abzutun. Oberflächlich stellt sie den Zusammenhang zwischen dem Krieg gegen Jugoslawien und dem Herrschaftsanspruch auch auf diesen Teil unseres Kontinents her und verknüpft das Angebot einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit einer permanenten Kriegsandrohung ("System positiver und negativer Anreize" - Entwurf des Stabilitätspakts des Auswärtigen Amts). Dieser Gedanke deutet auch schon an, wie der Krieg vor dem Hintergrund der Herausbildung der Europäischen Union zur Kontinentalmacht strategisch zu interpretieren sein wird.

Dieser Zusammenhang wurde bereits in der deutschen Diskussionsvorlage zum Internationalen Bertelsmann Forum vom 3.-4. Juli 1998 im Schloß Bellevue in Berlin ausformuliert und in der Gastrede des damaligen deutschen Außenministers bestätigt. Die Welt nach dem Ost-West-Konflikt sei "kein Spielplatz für Zivilmächte". Die Welt sei nicht allein "mit den zweifellos gewichtigen Instrumenten des ‚Handelsstaates' beherrschbar. Der Strukturwandel der Weltpolitik, das ökonomische Potential Europas im Zeitalter der Globalisierung, die Risiken der Lage Europas wie die Folgen der neuen Ordnung Europas für die Binnenebene europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik stellen die alte Frage nach der weltpolitischen Identität der Europäer neu".

Ins Blickfeld europäischer Ordnungspolitik geraten "Krisen und Kriege, vor allem Modernisierungskonflikte und ethnisch aufgeladene Machtkonflikte - vom ehemaligen Jugoslawien bis nach Zentralasien, möglicherweise auch in der Ukraine". Das "rohstoffarme Westeuropa" beziehe "den wesentlichen Teil seiner Energieressourcen über das Mittelmeer und über Pipelines aus der ehemaligen Sowjetunion". Beide "Versorgungsräume" seien "wegen der skizzierten Gefährdungen nicht gegen Unterbrechungen und Krisen gesichert".

Nach dem Zerfall der "bipolaren Grundstruktur" ordne sich die "Konstellation weltpolitischer Macht neu - eine nur unipolare Struktur, eine neue ‚Pax Americana', widerspräche der Komplexität von Weltpolitik und Weltwirtschaft wie den Interessenlagen und Handlungsmöglichkeiten anderer Akteure". Europa sei die "Weltmacht im Wartestand". Zu dem Status einer Weltmacht zähle jedoch nicht nur eine "herausragende Wirtschaftskraft", über die Europa zweifellos verfüge, sondern auch eine "herausragende militärische Leistungsfähigkeit". Was den Europäern also also als Ergänzung zu ihrem "attraktiven Gesellschafts- und Wertesystem" noch fehle, sei vor allem "der exemplarische Nachweis der Ordnungs- und Führungsfähigkeit im eigenen regionalen Umfeld".

Hat der Krieg gegen Jugoslawien nun diesen exemplarischen Nachweis geliefert? Fischers Argumentation erweckt den Anschein. Freilich konnte es der europäischen Führungsmacht noch nicht darum gehen, eine herausragende militärische Leistung zu präsentieren - diese Fähigkeit soll erst geschaffen werden. Vielmehr bot sich mit der im Verlauf des Krieges offenkundig gewordenen Leistungsschranken auch der militärisch überlegenen Mittel der von Amerika angeführten NATO die Gelegenheit, die deutsche Ordnungs- und Führungsfähigkeit gerade durch einen scheinbar konkurrierenden Einsatz - mit Planungen über den unmittelbaren militärischen Sieg hinaus - nachzuweisen. Aus diesem Widerspruch ließ sich der Anspruch auf die Bevormundung Südosteuropas durch die Europäische Union ebenso wie die Legitimation für den Aufbau einer eigenständigen europäischen Militärmacht ableiten.

Der Krieg gegen Jugoslawien, die Zerstörung des Landes und dessen anschließende Besetzung, sind - wie dessen Vorgeschichte - auf die eine wie die andere Weise als konstitutive Momente in den Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts eingebaut. Dieser markiert nur insofern die angekündigte Zäsur, als er den bisher chaotisch erscheinenden Ablauf der Ereignisse auf dem Balkan in eine institutionalisierte - oder, wie Fischer sich auszudrücken pflegt, operationale - Form zu bringen beabsichtigt. Dadurch soll der noch ausstehende Nachweis der Ordnungs- und Führungsfähigkeit "im eigenen regionalen Umfeld" nachträglich geliefert und für die Durchsetzung der nächsten Schritte genutzt werden: "Aus der Lage der Europäischen Union resultieren schon heute drei unmittelbare Zielsetzungen: den Stabilitätsraum um die Europäische Union zu erweitern, im regionalen Bereich die ordnungspolitische Schlüsselstellung der EU zu behaupten und in den neuen globalen Materien Europas Interessen zu wahren". Der Gastredner Klaus Kinkel hatte dieser globalen Machtprojektion nur noch wenig, aber für die heimische Kriegspropaganda später doch Wesentliches hinzuzufügen: "Diese Vision zu verwirklichen, ist gerade für uns Deutsche, durch deren Land die Grenze zwischen Ost und West ging, eine moralische Pflicht. Wir alle, auf unserem ganzen Kontinent, müssen gemeinsam handeln; nur dann werden wir die kritische Masse aufbringen, um uns im globalen Wettbewerb zu behaupten und die großen Menschheitsaufgaben zu lösen".

Die Anerkennung der Unabhängigkeit Kroatiens durch Deutschland im Dezember 1991, die als Startschuß der Destabilisierung Jugoslawiens im Allgemeinen und des Bürgerkriegs in Bosnien im Besonderen bereits in die Geschichtsschreibung Eingang gefunden hat, hinterließ noch den Eindruck eines spontanen und improvisierenden Aktionismus der deutschen Außenpolitik. Im Vorfeld der Kosovo-Krise wurden dann die ersten Bemühungen eines systematisierten Eingreifens erkennbar. Der Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts soll nun eine dauerhafte und umfassende Kontrolle Südosteuropas durch die Europäische Union herbeiführen.

Im Verlauf der Kosovo-Krise übernahm ab 1996 die Bertelsmann-Stiftung, die zu den tonangebenden think tanks der Bundesregierung insbesondere zu Fragen der Balkan-Politik gehört, die Aufgabe, die ideologische Zuspitzung der Koflikte zwischen Albanern und Serben in eine generelle Revision des seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geltenden Völkerrechts zu übersetzen. Anfang 1997 erschienen n der Reihe Strategien für Europa zwei Bände3 zu diesem Thema.

Es heißt dort vorausschauend: "Der akuteste Krisenherd, der mit Hilfe der bereits deutlich genug demonstrierten Handlungsunwilligkeit des Westens bald zur Explosion kommen wird, ist der Kosovo, dessen albanische Mehrheitsbevölkerung von der serbischen Staatsgewalt in menschenrechtswidriger Weise unterdrückt wird und die ihren Willen zur Sezession und einem eventuellen späteren Anschluß an Albanien eindeutig zum Ausdruck gebracht hat. Die historischen Gebietsansprüche der Serben müssen dem Recht auf Heimat der Albaner unzweifelhaft weichen". Die sich anbahnende Kosovo-Krise wird gestützt auf die damals durch den Waffenschmuggel über die nordalbanische Grenze angewachsene Kampfbereitschaft der UCK bereits zur prinzipiellen und praktischen Umkehrung des im internationalen Recht verankerten Prinzips des Vorrangs der Staatensouveränität mißbraucht: "Je stärker die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausgeprägt ist, um so stärker ist das Selbstbestimmungsrecht gegenüber der Souveränität zu gewichten". Die bis 1991 zurückreichende Destabilisierung Jugoslawiens wird als zusätzliches Argument vorgebracht:, "in diffusen Übergangsperioden untergehender und enstehender Staaten kann die Souveränität keinen Vorrang beanspruchen". Zusammenfassend lautet die Schlußfolgerung der Bertelsmann-Stiftung ein Jahr vor der ersten Runde des Kosovo-Krieges: "Der sich dramatisch zuspitzende Konflikt zwischen dem historischen Anspruch der Serben und dem ethnischen Anspruch der Albaner, der im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker nur zugunsten der albanischen Seite gelöst werden kann, wird vermutlich in kriegerische Auseinanderseztungen münden".

Zugleich wird die Revision des Völkerrechts über die Kosovo-Krise hinaus verallgemeinert und bereits in konkrete Forderungen an die Europäische Union transformiert.

Über die Infragestellung des mit der amerikanischen Intervention im Herbst 1995 zusammenfallenden Endes des Bürgerkrieges in Bosnien wird zuerst bezweifelt, daß die Stunde des friedlichen Zusammenlebens der Völker schon mit der noch gar nicht absehbaren Bewältigung der Kosovo-Krise geschlagen hätte. Dieses Beispiel bringt die Bertelsmann-Stiftung, um einen weiteren Gedankengang vorzubereiten, der uns im Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts noch einmal begegnen wird: das Konzept des "Eingriffs-" oder "Interventionstatbestands".

Noch sei es "ungewiß, ob das in Dayton beschlossene Staatsgebilde(!) jemals in der vorgesehenen Weise funktionieren wird". Nach einem Abzug der internationalen Truppen würden sich wahrscheinlich die bereits mehr oder weniger offen erklärten Bündnisse zwischen serbischen und kroatischen Minderheiten in Bosnien und ihren jeweiligen "Patronagestaaten" herausbilden. Diese Interessenkoalitionen würden den Einfluß Kroatiens und Jugoslawiens auf Bosnien weiter erhöhen und "auf eine Sezession der serbischen Republik bzw. der kroatischen Kantone hinarbeiten". Im Falle einer "Desintegration" Bosnien würde "die Verteidigung der territorialen Integrität eines bosniakischen Rumpfstaates ein (glaubwürdig angedrohtes) militärisches Engagement der UN oder(!) NATO erfordern". Die EU-Mitgliedstaaten hätten Slowenien, Kroatien und Bosnien als unabhängige Staaten anerkannt, ohne bis jetzt "daraus die Konsequenzen zu ziehen und deren territoriale Integrität gegen die serbischen Agressoren zu schützen".

Dieses Szenario verdeutliche, daß "der Versuch, ambitionierte Zielvorstellungen - wie z.B. Multi-Ethnizität oder ein föderatives System - gegen den Widerstand nationalistischer Eliten und der von ihnen mobilisierten Bevölkerungsgruppen einzuführen", aussichtslos sei. Ausgangspunkt einer stabilen Entwicklung der Balkanregion seien somit zwar die gegenwärtig bestehenden Grenzen. Zugleich aber müsse "verhindert werden, daß innerhalb bestehender Staaten die Machthaber Menschen- und Bürgerrechte verletzen und Gewalt gegen Minderheiten und Oppositionelle ausüben". Entsprechend der "traditionellen UN-Position" sollten somit zwar staatliche Souveränität und der Bestand internationaler Grenzen Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht haben. Damit aber die Staatssouveränität von Regierungen nicht "zur Diskriminierung von Minderheiten mißbraucht", und weil eine vom status quo ausgehende Begründung der Staatsgrenzen als "illegitim empfunden" werden könne, müsse zugleich gewährleistet sein, daß "alle politischen Akteure" bei der Austragung von Konflikten auf die Anwendung von Gewalt verzichten. Mit dieser vordergründig ausbalancierten Formulierung, die ununterschieden "alle politischen Akteure" zum Gewaltverzicht verpflichten will, wird ein bestimmendes Moment der zuvor garantierten Souveränität, das staatliche Gewaltmonopol, wieder bestritten.

Ein so formulierter "Gewaltverzicht" entzieht einem Staat das durch die Charta der Vereinten Nationen verbriefte Recht, sich gegen einen von bewaffneten Separatisten organisierten Bürgerkrieg zur Wehr zu setzen. Ein so revidiertes Völkerrecht würde andererseits einer interessierten Macht die Rechtfertigung zur Intervention liefern. Für den Fall eines von welcher Seite auch immer provozierten gewaltsamen Konflikts, schlägt die Bertelsmann-Stiftung vor, solle deshalb ein "Eingriffstatbestand" geschaffen werden, der sich - jetzt ausdrücklich "im Gegensatz zur traditionellen völkerrechtlichen Position" - "auch auf innerstaatliche menschenrechtsverletzende Gewaltanwendung (z.B. umfassende Polizeiaktionen gegen ethnische Minderheiten) bezieht".

Wiederum wird hier das Szenario der Kosovo-Krise vorweggenommen.

Ob und in welchem Ausmaß Menschen- und Minderheitenrechte verletzt werden, solle von einer "multilateralen Institution wie der OSZE oder UN ermittelt" werden. Je nachdem, zu welchen Ergebnissen ein solches "Monitoring" komme, seien entsprechende Sanktionen, "bis hin zu einer militärischen Intervention (peace enforcement)", auszusprechen. Eine Intervention bedürfe eines politischen Mandats, das von "der OSZE oder dem UN-Sicherheitsrat" erteilt werden könne. Ein weiteres völkerrechtliches Prinzip, das internationale Gewaltmonopol des UN-Sicherheitsrats, wird hiermit durch ein simples "oder" suspendiert. Die Bertelsmann-Stiftung wird aber noch deutlicher: "Um Blockaden innerhalb der OSZE zu verhindern, erscheint es sinnvoll, im Rahmen der OSZE einen handlungsfähigen ‚Europäischen Sicherheitsrat' zu institutionalisieren". Deutschland, daß keinen Sitz im UN-Sicherheitsrat hat, hätte in einem solchen "Europäischen Sicherheitsrat" sicherlich noch mehr zu sagen als im Nato-Rat, der auf Treiben der Amerikaner schon am 13. Oktorber 1998 das internationale Gewaltmonopol an sich gerissen hatte.

Der damalige deutsche Außenminister, Klaus Kinkel, hatte die Entmachtung des UN-Sicherheitsrats durch den Nato-Rat folgerichtig zum Anlaß genommen, nun auch für den europäischen Raum ein eigenes, an die speziellen Erfordernissen der Kontrolle des Kontinents angepaßtes Rechtssystem, zu reklamieren. In Europa, erklärte Kinkel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 14. Oktober 1998, habe sich bereits ein in diese Richtung weisendes "regionales Völkergewohnheitsrecht" etabliert, das auf Vereinbarungen der Europäischen Union, des Europarats und den sogenannten Nachbarchaftsverträgen beruhe, welche Deutschland seit Anfang der neunziger Jahre mit einer Reihe osteuropäischer Staaten abgeschlossen habe. Dabei handele es sich um Regelungen für "die Bewahrung und Weiterentwicklung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität" und gegen die "Zwangsassimilation" nationaler Minderheiten. Diese seien nicht als rechtlich unverbindliche Willensbekundungen anzusehen, sie bedeuteten "darüber hinaus eine völkerrechtliche Verfestigung von Minderheitenrechten in Europa".

Der Vorteil einer sich auf Minderheiten und Staat gleichmäßig verteilenden "Gewaltverzichtsgarantie" wäre es, führt die Berstelsmann-Stiftung weiter aus, daß "innerstaatliche ethnische Konflikte" nicht jedesmal neu durch langandauernde Verhandlungen zwischen den Großmächten "internationalisiert" werden müßten, "um Interventionsmöglichkeiten zu erhalten". In der schnellen Intervention ohne zeitraubende Diskussion wird demnach der entscheidende Vorteil einer "vorbeugenden" Institutionalisierung eines "Eingriffs-" oder "Interventionstatbestandes" gesehen.

Zur Umsetzung dieses Konzepts müsse die Westeuropäische Union, der militärische Arm der Europäischen Union, die "operativen Mittel" erhalten, um im Auftrag der UN "oder" der OSZE "selbständig peace-keeping und peace-enforcement Operationen" durchführen zu können. Die Europäische Union sei den zentralen Problemen der Region bisher durch die "Ausklammerung von Grenz- und Minderheitenfragen" ausgewischen. Für die Zukunft sei deshalb ein "Stabilitätspakt(!)" anzustreben, der "eine Grenzgarantie mit der Gewährung von Selbstverwaltungsrechten für Minderheiten verbindet". Mit ihrer Autorität solle die Europäische Union dabei "institutionelle Regelungsmechanismen für Minderheitenprobleme zum Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Balkanstaaten machen".

Diese von der Bertelsmann-Stiftung vor zwei Jahren ausformulierten Konzepte liegen nun als Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts vor. Nur die Vertreter Jugoslawiens sitzen nicht mit am Verhandlungstisch. Belgrad, so läßt der deutsche Außenminister verlauten, werde eine Mitgliedschaft in dem Stabilitätspakt angeboten "für den Fall, daß die Kosovo-Krise gelöst ist und in Jugoslawien demokratische Verhältnisse herrschen". Auf dem in Bonn von der Bertelsmann-Stiftung am 2. Juni organisierten Treffen fand man hinter verschlossenen Türen die deutlicheren Worte. Seitens des Auswärtigen Amts wurde Jugoslawien als "Störenfried" bezeichnet und eine "Umerziehung" der Serben für notwendig erachtet.

Und tatsächlich: der Stabilitätspakt ist nicht für Jugoslawien, ebensowenig für die anderen Staaten des Balkan gedacht. Der Pakt für die "mittel- und langfristige Stabilisierung Südosteuropas", die wegen ihrer "gesamteuropäischen" Implikationen dem "außen- stabilitäts- und sicherheitspolitische Interesse" Deutschlands diene, ist gerade das, was er vorgibt, nicht zu sein: Er degradiert die Staaten und Menschen der Region "zum Objekt europäischer Ordnungspolitik" und steht somit in der Tradition "einer Balkankonferenz' im Stile des 19. Jahrhunderts".

Zum Objekt wird die, wie es im Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts heißt, "in jeder Hinsicht heterogene Region" schon in der Bestimmung der "Konfliktursachen" gestempelt. Von den Zentren der Macht herab wird ein "Potential von Strukturdefiziten und ungelösten Fragen" ausfindig gemacht: "ungelöste territoriale und Minderheitenfragen"; "wirtschaftliche Rückständigkeit und hoher Deformierungsgrad der Volkswirtschaften" durch "titoistische Selbstverwaltungswirtschaft"; "große Defizite bei der Demokratisierung" und "hohe Bereitschaft zur Gewalt".

Über ein "System positiver und negativer Anreize" und ein entsprechendes Zusammenspiel ziviler und militärischer Organisationen - "EU, Europarat, NATO und WEU" - sollen die Bewohner des Balkan endlich zum Gehorsam gedrillt werden.

Der Krieg gegen Jugoslawien und seine Vorgeschichte liefert die Voraussetzung und das Modell für Deutschlands zukünftige Machtpolitik auf dem Balkan. Der Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts begründet den Ausschluß Jugoslawiens damit, "eine nachhaltige Befriedung und Stabilisierung Südosteuropas wird nicht zu erreichen sein, solange die Bundesrepublik Jugoslawien in ihrer Außenseiterrolle verharrt". Bis dahin würden sich die internationalen Bemühungen darauf konzentrieren, den "Boden für den Übergang der BRJ und der Gesamtregion in eine friedliche und demokratische Zukunft zu bereiten" - die zynische Umschreibung für die Absicht der Nato, den Krieg bis zum Sieg fortzuführen, Jugoslawien dem Erdboden gleich zu machen und die gesamte Region in eine dramatische politische und ökonomische Krise zu stürzen.

So werden die Voraussetzungen für weitere und weitreichendere Kriege geschaffen. Der Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts ist darauf eingestellt. Eine der "wesentlichsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft in der Region", bestehe nach wie vor darin, "die zugespitzte Entscheidungssituation zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Erhalt der Einheit multiethnischer Staaten" zu entschärfen. Dabei gelte es, "den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen zu wahren". Daß damit das Prinzip der Stattensouveränität - ein Begriff, den man im Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts nicht findet - nur scheinbar anerkannt wird, wissen wir, weil wir die Konzepte der Bertelsmann-Stiftung kennen. Verknüpft mit einer "Gewaltverzichtsgarantie", die sich auf "alle politischen Akteure" - Staat und bewaffnete Separatisten - gleichmäßig verteilt, wird die Grenzgarantie zum bloßen Vorwand eines militärischen Eingriffs von Außen - zum "Eingriffs-" oder "Interventionstatbestand".

Das "militärische Potential der NATO" bleibe, heißt es weiter, für die "Glaubwürdigkeit westlicher Diplomatie in der Region unverzichtbar". Schon kalkuliert die Deutsche Bank in ihrer am 12. Mai veröffentlichten Analyse über "die potentiellen Kosten des Kosovo-Konflikts" in den Nato-Staaten mit der "Aufstockung der Verteidigungshaushalte zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft ihrer Streitkräfte". Konsequent rückt der Stabilitätspakt des Auswärtigen Amts die noch ungelösten "Minderheiten- und Grenzfragen" in das Zentrum der Aufmerksamkeit der zukünftigen Machtpolitik in Südosteuropa. Das "Konfliktmanagement", hören wir, reagiert darauf "weiterhin...mit der Androhung und - als letztem Mittel - mit dem Einsatz von Gewalt".

Anmerkungen

1 Zitiert aus: Europa vor der Vollendung - Das Profil der großen Europäischen Union, Forschungsgruppe Europa am Centrum für angewandte Politikforschung an der Uni-München; im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung angefertigte deutsche Diskussionsvorlage zum Internationalen Bertelsmann Forum vom 3.-4. Juli 1998 im Schloß Bellevue in Berlin.
Die Forschungsgruppen Europa wird vollständig vom Bertelsmann-Konzern kontrolliert und war in dessen Auftrag schon an führender Stelle in der Vorbereitung der Kosovo-Krise engagiert. Neben einschlägigen Strategiepapieren zur Aktivierung ethnischer Konfliktpotentiale für die Belange deutscher Außenpolitik organisierte sie seit Anfang 1997 u.a. roundtable Gespräche zwischen deutschen Völkerrechtlern aus dem rechtsextremen Umfeld und der Führungsclique der UCK.
Selbstdarstellung: "Die Arbeit der Forschungsgruppe Europa wird aus Mitteln Dritter finanziert. Zu den wichtigsten Projektpartnern gehören neben der Bertelsmann Wissenschaftsstiftung und der Bertelsmann-Stiftung die deutsche Bundesregierung, die Europäische Kommission, weitere Stiftungen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen."

2 Aus dem Auswärtigen Amt nahmen an dem von der Bertelsmann-Stiftung am 2. Juni in Bonn organisierten Treffens u.a. teil: Alexander Graf Lambsdorff (Planungsstab), Georg Dick (Leiter des Planungsstabs), Gottfried Haas (Südosteuropareferat), Frank Herterich (Planungsstab), Klaus Neubert (Leiter der Unterabteilung 21, u.a. Mittel- und Osteuropa), Christian Friedemann Pauls (Sonderstab internationaler Friedensbemühungen, westlicher Balkan), Hans Gerhart Schmierer (Planungsstab), Christof Weil (Planungsstab); außerdem waren u.a. folgende Institute vertreten: Bertelsmann-Stiftung in Gütersloh, Forschungsgruppe Europa am Centrum für angewandte Politikforschung an der Uni-München, Deutsche Welle in Köln, Südosteuropa-Gesellschaft in München, Südost-Institut in München, Stiftung Wissenschaft und Politik in Ebenhausen, Institut für süd- und osteuropäische Geschichte der Uni-Leipzig, Balkan Peace Team in Minden, Gustav-Stresemann-Institut in Bonn.

3 Nationalitätenprobleme und Minderheitenkonflikte in Osteuropa, Georg Brunner, Verlag Berstelsmann-Stiftung, Gütersloh 1996; Neue Ostpolitik - Strategie für eine gesamteuropäische Entwicklung, Werner Weidenfeld (Hrsg.), Eric von Breska, Petra Brunner, Martin Brusis, Josef Janning, Barbara von Ow, Verlag Berstelsmann-Stiftung, Gütersloh 1997. Werner Weidenfeld ist Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung und Direktor des Centrums für Angewandte Politikforschung an der Uni München und war von 1987 bis 1999 Berater der Bundesregierung für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit. Am 1. Februar übernahm Karsten D. Voigt - u.a. Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik - diesen Job.