Hartgeld mit Verfassungsschutz

Deutschland macht bei der Währungsunion nur mit, wenn die EU-Partner Waigels Stabilitätspakt unterschreiben

Wenn die EU-Regierungschefs, die sich an diesem Wochenende in Dublin treffen, wieder keine Einigung über die Modalitäten des seit mehr als einem Jahr umstrittenen Stabilitätspakts erzielen, wird der Zeitplan für die Europäische Währungsunion langsam eng. Eine Entscheidung könnte dann frühestens auf dem nächsten EU-Gipfeltreffen fallen, das für Juni 1997 in Amsterdam angesetzt ist. Ein halbes Jahr später findet bereits die endgültige Auswahl der Länder statt, die - wie im Maastricht-Vertrag vorgesehen - am 1. Januar 1999 die neue europäische Währung einführen werden.

Der Präsident der EU-Kommission, Jacques Santer, behauptete am Mittwoch, daß ein Kompromiß "in Reichweite" sei. Der Präsident des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Alexandre Lamfalussy, räumte hingegen ein, für die Befürworter eines strengen und glaubwürdigen Stabilitätspaktes werde es "nicht leicht" werden, die dafür notwendigen Sanktionsmechanismen gegen Stabilitätssünder durchzusetzen. Die Differenzen - das hat vor allem der verbale Schlagabtausch zwischen französischen Politikern und deutschen Bänkern in den letzten Wochen verdeutlicht - sind grudsätzlicherer Natur.

Auch Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Jacques Chirac kamen sich beim deutsch-französischen Gipfeltreffen am letzten Montag in Nürnberg in dieser Frage nicht näher. Zwar wächst in beiden Ländern der Unmut gegen Maastricht-Europa, aber aus gegensätzlichen Motiven. In Frankreich formiert sich ein parteiübergreifender Protest gegen die von der Bundesbank diktierte Politik des harten Geldes und die auf die konjunkturschwache Wirtschaft zusätzlich krisenverschärfende Wirkung der staatlichen Sparpolitik. In der BRD grassiert dagegen die Angst vor Unruhe und einem weichen Euro. Bezeichnend hierfür ist die neuste Repräsentativumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach. Demgemäß liegt die steigende Zahl der Euro-Gegner in der BRD mittlerweile bei 61 Prozent der Bevölkerung. Beim Stichwort Europa denken 82 Prozent an Kriminalität, 79 Prozent an Bürokratie und nur 29 Prozent an Wohlstand.

Die wirtschaftspolitischen Prioritäten innerhalb des künftigen Euro-Verbunds sollen aus deutscher Sicht schon im Vorfeld festgelegt werden. In Fällen, in denen eine Nation mit mehreren wirtschaftlichen Problemen gleichzeitig zu tun hat - zum Beispiel hohe Verschuldung bei gleichzeitig geringem Wachstum und hoher Arbeitslosigkeit - soll die Gewährleistung der Geldwertstabilität immer im Vordergrund stehen. Die gegenüber den Parlamenten unabhängige Europäische Zentralbank soll garantieren, daß von dieser Prioritätensetzung nicht abgerückt wird. Eine von Frankreich Anfang Dezember geforderte Währungsabwertung, um den Export zu stimulieren, soll demnach ausgeschlossen sein. Mit einem Stabilitätspakt will das Bonner Finanzministerium die Teilnehmerländer einer künftigen gemeinsamen europäischen Währung zur Haushaltsdisziplin verpflichten. Eine Nation, die sich über eine vorher festgelegte Grenze hinaus verschuldet, soll mit automatisch greifenden Strafen rechnen müssen. Der EU-Ministerrat soll keinen Einfluß auf diesen Sanktionsautomatismus bekommen. Damit soll verhindert werden, daß aus politischen Erwägungen - etwa zur Bekämpfung hoher Arbeitslosigkeit - das Ziel der Geldwertstabilität aus den Augen verloren wird. Vor allem in dieser Frage stehen sich die Positionen der französischen und der deutschen Regierung unversöhnlich gegenüber. Frankreich fordert, daß die Macht der Europäischen Zentralbank von einem "Stabilitäts-Rat" politisch kontrolliert wird.

Am Donnerstag unterstrich der Präsident des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, Wolfgang Grüger, mit Nachdruck, der Euro könne nicht ohne einen wirksamen Stabilitätspakt eingeführt werden. Die Einhaltung der Kriterien für die Währungsunion müsse durch geeignete Maßnahmen langfristig sichergestellt werden. Er wandte sich energisch gegen die französische Position, nach der den politischen Entscheidungsträgern auch in Zukunft Spielräume für staatliches Gegensteuern bei wirtschaftlichen Fehlentwicklungen offen bleiben müssen. Grüger warnte zugleich vor Hysterie, sollte der Euro nicht kommen. Katastrophenszenarien müßte man für einen solchen Fall nicht an die Wand malen. Die Geldmärkte könnte man darauf einstellen.

Worauf er dabei genau anspielte, blieb unklar. In der aktuellen Ausgabe der Zeit wird aber bereits über die Folgen eines möglichen Scheiterns der Währungsunion spekuliert: "Selbst eine Vertagung müßte zu schlimmen Turbulenzen und einem fürchterlichen politischen Rückschlag führen, besonders in Frankreich und in der Bundesrepublik - und zu immensen Spannungen zwischen diesen beiden Staaten. Kohls Warnung - 'eine Sache von Krieg und Frieden' - war nicht an den Haaren herbeigezogen". Zugleich warnt die Zeitung vor einem Gedankenspiel, bei dem die Mark als "Leitwährung" und Deutschland als "Vormacht" die Hauptrolle einnehmen. Hat man es hier bloß mit einem Schreckgepenst großbürgerlicher Behäbigkeit zu tun? Oder ist die militärisch abgesicherte Deutschmark-Zone tatsächlich die Alternative zu einer von der BRD (nur) ökonomisch beherrschten Euro-Zone? Auffällig ist zumindest, daß Bundeskanzler Helmut Kohl diese Alternative bei mehreren öffentlichen Anlässen hervorgehoben hat. Ebenso sicher ist, daß der Ausstieg aus dem Prozeß der Europäischen Integration - ein Alleingang - eine reale politische Option der deutschen Nation ist: Diese wurde Im Dezember 1992 von Bundestag und Bundesrat bei deren Zustimmung zur Ratifizierung des Maastrichter Vertrags in jeweils parteiübergreifenden Entschließungen ausdrücklich offen gehalten; Das Bundesverfassungsgericht hat diese in seinem Maastricht-Urteil im Oktober 1993 legitimiert; Die Volksmeinung tendiert stark in diese Richtung; Nicht zuletzt besitzt die BRD als mit Abstand stärkste europäische Wirtschaftsmacht über die nötige power und könnte sich wie keiner ihrer Konkurrenten auf relevante politische Verbündete in Osteuropa stützen, wo die Mark zum Teil schon jetzt das dominierende Tauschmittel ist.

In der Europa-Debatte des Bundestags erklärte der Ehrenvorsitzende der Unions-Fraktion, Alfred Dregger, am Donnerstag, die Deutschen wollten "keinen europäischen Superstaat". Es gehe vielmehr um ein "Europa der vereinten Vaterländer", in dem die Mitgliedsstaaten ihren eigenen Charakter bewahren. Der "nationale Urgrund" müsse erhalten bleiben. Damit rekapitulierte er noch einmal die Definition des Europäischen Integrationsprozesses durch das Bundesverfassungsgericht, dessen Perspektive ein "Staatenverbund", und nicht ein "Bundesstaat" sei. Mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags habe die BRD nicht auf seine nationale Souveränität verzichtet, sondern bleibe weiterhin "einer der Herren des Vertrags". Demgemäß seien Vereinbarungen innerhalb der EU stets unter dem Vorbehalt zu betrachten, daß sie nicht im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz stünden. Insbesondere folge daraus, so Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof, "daß die Bundesregierung für ihr Stimmverhalten bei den Beschlüssen über den Eintritt in die dritte Stufe" - davon sind die gegenwärtigen Verhandlungen über den Stabilitätspakt und alle kommenden Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung der Währungsunion betroffen - "des zustimmenden Votums von Bundestag und Bundesrat bedürfen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umstände, unter denen die BRD auf diese verfassungsrechtlich zwingende Ausstiegsoption zurückgreifen könnte, präzise dargelegt. Demnach hat die BRD den Maastrichter Vertrag unter der bedingung unterzeichnet, daß dieser eine "Stabilitätsgemeinschaft" konstituiert. Über die Neuregelung des Art. 88 Satz 2 GG, wodurch die Übertragung der Befugnisse der Deutschen Bundesbank auf eine Europäische Zentralbank geregelt wurde, "fordert das deutsche Verfassungsrecht für die Europäische Zentralbank, daß sie unabhängig und dem vorrangigen Ziel der Preisstabilitär verpflichtet ist...Würde die vereinbarte, insoweit zum Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes gemachte Stabilitätsgemeinschaft jedoch scheitern, so wäre die vertragliche Konzeption verlassen und der einzelne Mitgliedstaat letztlich als ultima tratio berechtigt, sich aus dieser Gemeinschaft zu lösen"(Kirchhof).

Nachdem die EU-Kommission Mitte Oktober einen Entwurf zu einem Stabilitätspakt vorgelegt hatte, der den im Bonner Finanzministerium ausgearbeiteten härteren Relungen nicht gerecht wurde, hatte Staatssekretär Jürgen Stark erstmals diesen Trumpf ausgespielt. Gegenüber dem Handelsblatt wies er auf die deutsche Verfassungslage hin und drohte damit, die laufenden Verhandlungen platzen zu lassen; Die BRD könne ihre Vorstellungen dann immer noch auf eigene Faust über völkerrechliche Verträge mit den daran interessierten Ländern durchsetzen.

  • Anmerkungen

    Dieser Artikel ist im Dezember 1996 in der jungen Welt erschienen