Kein Volk, kein Sozialismus, keine Zwangsarbeit!

Von Thomas Becker

13. September 2004 - Veröffentlicht in einem Flugblatt der praxis-bestimmte-negation.com

Ideal Workhouse

Als Maßnahme zur "Ausrottung der Faulenzerei, Ausschweifung und romantischen Freiheitsduselei", zur "Minderung der Armentaxe, Förderung des Geistes der Industrie und Herabdrückung des Arbeitspreises" phantasiert das aufstrebende Kapital im Jahre 1770: solche Arbeiter, die der öffentlichen Wohltätigkeit anheimfallen, einzusperren in ein "Ideal Workhouse". "Ein solches Haus muß zu einem Hause des Schreckens gemacht werden". Es soll darin gearbeitet werden "14 Stunden täglich mit Einbegriff jedoch der passenden Mahlzeiten, so daß volle 12 Arbeitsstunden übrigbleiben".

Karl Marx kommentiert ein Jahrhundert später: "Zwölf Arbeitsstunden täglich im ‚Ideal-Workhouse', im Hause des Schreckens von 1770! Dreiundsechzig Jahre später, 1833, als das englische Parlament in vier Fabrikzweigen den Arbeitstag für Kinder von 13 bis 18 Jahren auf 12 volle Arbeitsstunden herabsetzte, schien der Jüngste Tag der englischen Industrie angebrochen! 1852, als L. Bonaparte bürgerlich Fuß zu fassen suchte durch Rütteln am gesetzlichen Arbeitstag, schrie das französische Arbeitervolk aus einem Munde: ‚Das Gesetz, das den Arbeitstag auf 12 Stunden verkürzt, ist das einzige Gut, das uns von der Gesetzgebung der Republik blieb!' In Zürich ist die Arbeit von Kindern über 10 Jahren auf 12 Stunden beschränkt; im Aargau wurde 1862 die Arbeit von Kindern zwischen 13 und 16 Jahren von 12 1/2 Stunden reduziert, in Östreich 1860 für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren ditto auf 12 Stunden. Welch ein ‚Fortschritt seit 1770', würde Macaulay ‚mit Exultation' aufjauchzen! Das ‚Haus des Schreckens' für Paupers, wovon die Kapitalseele 1770 noch träumte, erhob sich wenige Jahre später als riesiges ‚Arbeitshaus' für die Manufakturarbeiter selbst. Es hieß Fabrik. Und diesmal erblaßte das Ideal vor der Wirklichkeit."(1)

Ein Jahrhundert später nahm das "ideale Arbeitshaus" in Deutschland noch eine andere Gestalt an. Es hieß Arbeitslager, Konzentrationslager und Vernichtungslager. Aber diesmal war es nicht mehr bloß das Phantasiegebilde der Kapitalseele. Das "Arbeitervolk" selbst träumte davon. Es ging nicht mehr vornehmlich darum, "solche Arbeiter, die der öffentlichen Wohltätigkeit anheimfallen, einzusperren", um die "Ausrottung der Faulenzerei", die "Minderung der Armentaxe" oder die "Herabdrückung des Arbeitspreises". Nicht mehr das ungefügige Arbeiterkind war jetzt noch ein Problem für das Kapital. Der technische Fortschritt hatte zwar nicht dessen "Heißhunger nach Mehrarbeit" gedämpft. Aber durch den Einsatz verbesserter Produktionsmittel und -methoden konnte es immer mehr Wert aus immer weniger Arbeit herausholen. Zwar mußte der einzelne Kapitalist nach wie vor daran interessiert sein, die von ihm bezahlte Arbeitskraft so gründlich wie möglich auszubeuten, aber das gesellschaftliche Gesamtkapital fragte immer weniger Arbeitskräfte nach. Längst war der Arbeitstag gesetzlich auf 8 Stunden herabgesetzt und die Kinderarbeit verboten. Das Kapital konnte kaum die fertig produzierten Waren verkaufen und brauchte keine Arbeiter. In Deutschland war 1933 fast die Hälfte des "Arbeitervolks" für das Kapital überflüssig geworden. Aber statt daraus den einzig vernünftigen Schluß zu ziehen: daß das Kapital für es überflüssig geworden war, d.h. statt sich die Produktionsmittel anzueignen und die Produktion seinem eigenen freien Willen zu unterwerfen (anstatt wie bisher den einzelnen Menschen dem Willen einer verselbständigten Produktion), unterwarf sich das "Arbeitervolk" dem Willen des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, der anstelle des Kapitals das Kommando über die überflüssige Arbeitskraft übernahm, die sich damit in den Dienst seiner Welteroberungspläne stellte. In das "Haus des Schreckens" wurden die von der Gemeinschaft Ausselektierten gesperrt, während die für das Kapital überflüssige Arbeitskraft des Volksgenossen für den totalen Krieg und die Vernichtung der Juden sich einspannen ließ. In der Ideologie der Volksgemeinschaft verwandelte sich die Überflüssigkeit des Arbeiters in die Überlegenheit des Deutschen. Und auch diesmal erblaßte das Ideal vor der Wirklichkeit.

Das "ideale Arbeitshaus" der Gegenwart sind die Arbeitsagenturen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und sonstigen Vollstrecker der "Arbeitsmarktreformen", welche die unvermeidlich weiter wachsende Masse der Überflüssigen zu "gemeinnütziger" und "zusätzlicher"(2) Arbeit heranziehen sollen. Es trägt die Namen "Fördern und Fordern" oder "Zusatzjobs" und beherbergt Zwangsarbeit. Es ist nicht dieselbe Kategorie von Zwangsarbeit, welche die nationalsozialistische Volksgemeinschaft den Lagerhäftlingen und Kriegsgefangenen verordnet hatte: Vernichtung durch Arbeit. Eher wären Hitlers Autobahnen das Vorbild. Im Falle der von der Gemeinschaft Ausselektierten war die Arbeit das Mittel und die Vernichtung der Zweck der Zwangsarbeit. Die Zwangsarbeit dagegen, die der Volksgenosse selbst zu erbringen hat, verfolgt einen rein ideologischen Zweck: die Wiederherstellung der Einheit der Volksgemeinschaft in der Phantasie, d.h. die vollkommene Unterwerfung des Einzelnen unter den Willen der Allgemeinheit.(3) Der Volksgenosse, der nicht arbeitet, droht aus der Gemeinschaft herauszufallen, weil er als nichtarbeitender Arbeiter für sie keinen Wert hat. Der Arbeiter ist nur dadurch, daß er handgreiflich arbeitet, mit der Gemeinschaft verbunden: indem er "die seiner Leiblichkeit angehörigen Naturkräfte, Arme und Beine, Kopf und Hand" in Bewegung setzt, um der Gemeinschaft zu dienen. Wer das nicht tut fällt auf. Ist es ihm nur nicht gelungen, seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt zu verkaufen, oder ist er mit Absicht der "öffentlichen Wohltätigkeit anheimgefallen", um sich seiner Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu entledigen? Und wie könnte er seine Unschuld beweisen? Nur indem er seine "Arbeitsbereitschaft" handgreiflich unter Beweis stellt. Durch seine "gemeinnützige" und "zusätzliche" Arbeit gibt er sich seine Absolution. Die Zwangsarbeit des Volksgenossen ist wesentlich ein Rosenkranzbeten.

Der Versuch, den unvermeidlich wachsenden Gegensatz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch Zwangsarbeit auszugleichen, ist der Versuch, die Krise rein ideologisch zu lösen. Der Überfluß an "Arbeitervolk" ist dadurch nicht wirklich, sondern nur in der Phantasie verschwunden, indem er praktisch in eine andere Form überführt wurde. Aus den nichtarbeitenden Arbeitern sind jetzt Zwangsarbeiter geworden, aber in der einen wie der anderen Gestalt stellen sie nichts anderes dar als den Anteil des "Arbeitervolks", der für das Kapital überflüssig geworden ist. Beim "Arbeitslosen" kommt diese Überflüssigkeit dadurch zum Ausdruck, daß er der "öffentlichen Wohltätigkeit anheimgefallen" ist, statt wie der Lohnarbeiter davon zu leben, was ihm der Verkauf seiner Arbeitskraft eingebracht hat. Dieselbe Überflüssigkeit erscheint beim Zwangsarbeiter so, daß seine Arbeit "gemeinnützig" und "zusätzlich" sein soll, statt "produktive" Arbeit für das Kapital. Daran, daß seine Arbeitskraft für das Kapital wertlos ist, ändert sich nichts, ob er nun nicht arbeitet oder "gemeinnützig" und "zusätzlich" arbeitet. Dem Wort "zusätzlich" hört man die Überflüssigkeit noch deutlich an. Verschwunden ist daher in Wirklichkeit nicht der Überfluß an "Arbeitervolk", sondern die Wohltätigkeit der Gemeinschaft den Überflüssigen gegenüber: Weshalb? Weil die Wohltätigkeit, wenn sie ein gewisses Maß der Almosengabe überschreitet, die Einheit des Volkes gefährdet. Der Zusammenhalt des Volkes beruht auf der Einheit von Recht und Pflicht. Der Volksgenosse erfüllt seine Pflichten im Bewußtsein seiner totalen Abhängigkeit von der Gemeinschaft. Ernährt die Gemeinschaft auch diejenigen, die ihre Pflicht nicht erfüllen, werden sie unabhängig von ihr. Die Gemeinschaft kann die Überflüssigen in ihren Reihen nicht dulden, ohne ihre eigenen Grundlagen zu erschüttern.

Da es bei dieser Kategorie der Zwangsarbeit sich nur darum handelt, von dem nichtarbeitenden Arbeiter den Beweis für seine Unschuld und seine Bereitschaft zu erlangen, der Gemeinschaft zu dienen, ist der Inhalt dieser Arbeit ganz einerlei. Aus Sicht des Arbeiters hat sie das mit der Lohnarbeit gemein, wo ihn zwar auch die Form der Tätigkeit und Intensität der Anstrengung interessieren muß, aber nicht die bestimmte Qualität des Gebrauchswerts, den er durch seine Verausgabung schafft; diese bestimmt direkt der Kapitalist und indirekt der Konsument, also von ihm unabhängige Individuen. Der Inhalt der Lohnarbeit ist daher ein Gebrauchswert für andere, ihr Produkt eine Ware. Bei der Zwangsarbeit wird der Gebrauchswert bestimmt durch den Staat, die dem Individuum gegenüberstehende Allgemeinheit. Der Inhalt der Arbeit drückt diese leere staatliche Allgemeinheit nur dadurch aus, daß sie "gemeinnützig" und "zusätzlich" sein soll. Der Zwangsarbeiter produziert somit keinen Gebrauchswert für andere, keine Ware, sondern den Beweis seiner Nützlichkeit für die Allgemeinheit. Es ist damit aber kein wirklicher Inhalt gesetzt - wie Straßenfegen oder Altenpflege - sondern nur die Form, wie der Inhalt bestimmt werden soll, nämlich durch den Staat vermittels der Bürokratie.(4) Das Ideal der Zwangsarbeit wäre schließlich ihre vollkommene Inhaltsleere, die Arbeit um der "Arbeit willen", wie sie die nationalsozialistische Volksgemeinschaft den Juden vorbehalten hatte.(5)

Ein weiterer Unterschied zur Lohnarbeit scheint die Zwanghaftigkeit zu sein. Während der Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt über seine Arbeitskraft wie jeder Warenbesitzer frei verfügt - z.B. hat er die Freiheit, den Kaufwunsch eines bestimmten Kapitalisten abzuweisen - hat der Zwangsarbeiter diese Freiheit nicht, denn er soll ja seine "Arbeitsbereitschaft" prinzipiell unter Beweis stellen, und keine bestimmte Arbeit leisten, die einen bestimmten Inhalt hätte, einen bestimmten Gebrauchswert hervorbrächte. Aber auch dieser Unterschied ist kein wesentlicher. Denn diese Kategorie von Zwangsarbeit, die für den Volksgenossen vorgesehen ist, beruht noch nicht auf unmittelbar physischem Zwang. Als Zwangsmittel kommt zunächst nur die Kürzung oder Streichung der "öffentlichen Wohltätigkeit" in Frage, d.h. das ihm für den Kauf von Lebensmitteln gewährte Geld, das der Lohnarbeiter genauso braucht und ihn auf ähnliche Weise zur Arbeit anhält. Der Lohnarbeiter kann auf dem Arbeitsmarkt zwar zwischen verschiedenen Käufern wählen, sofern überhaupt ein Kapitalist an seiner Arbeitskraft interessiert ist, aber auf das Stellenangebot selbst hat er keinen Einfluß. Er ist selbst mehr Käufer als Anbieter und muß jeden "Arbeitsplatz" nehmen, den er kriegt. Ebenso, wenn er alle Angebote ausschlüge, oder ihm nichts angeboten würde, fiele er selbst der "öffentlichen Wohltätigkeit anheim". Dann aber wäre seine "Freiheit der Berufswahl" schon durch die "Zumutbarkeitsregeln" abgeschafft. Der Lohnarbeiter ist daher selbst stets nur einen Schritt hinter dem Zwangsarbeiter zurück.

Aus Sicht des Arbeiters ist es daher sowohl in Bezug auf den Inhalt der Arbeit als auch in Bezug auf ihre Zwanghaftigkeit praktisch gleichgültig, ob er nun Lohnarbeiter oder Zwangsarbeiter ist. Der Unterschied des Inhalts und des Zwangs reduziert sich für ihn praktisch nur darauf, ob das Kapital oder der Staat, d.h. konkret ein Kapitalist oder Bürokrat ihm unmittelbar eine bestimmte Arbeit aufzwingt. Ein wesentlicher Unterschied scheint für ihn lediglich die Bezahlung auszumachen, denn für einen "Zusatzjob" soll er nur einen Stundenlohn von 1 oder 2 Euro erhalten. Seine Arbeitskraft scheint also weniger wert zu sein, als wenn er sie auf dem Arbeitsmarkt verkauft hätte. Aber dieser Stundenlohn wird ihm zusätzlich zu dem bezahlt, was er durch die "öffentliche Wohltätigkeit" für seinen Lebensunterhalt ohne Gegenleistung bekommt. Um daher einen Vergleich mit dem Monatslohn eines Lohnarbeiters anzustellen, müßte sein gesamtes Monatseinkommen zusammengerechnet und durch die Zahl der in einem Monat geleisteten Arbeitsstunden dividiert werden. Z.B. er erhält monatlich 345 Euro Arbeitslosengeld II + 225 Euro Miete = 570 Euro durch die "öffentliche Wohltätigkeit". Er verrichte 40 Stunden Zwangsarbeit wöchentlich für 2 Euro "Mehraufwandsentschädigung", macht rund 150 Stunden = 300 Euro im Monat. Er hat somit ein monatliches Einkommen von zusammen 870 Euro, praktisch also einen "Stundenlohn" von 870/150 = 5,80 Euro (4,70 Euro "Stundenlohn" bei 331 Euro Arbeitslosengeld II und 1 Euro "Mehraufwandsentschädigung"). Damit hat er einen "Stundenlohn", der sich nicht wesentlich von schlecht bezahlter Lohnarbeit unterscheidet (weit über dem Lohn für polnische Spargelstecher und Gurkenpflücker). Der wesentliche Unterschied ist nur, daß sich dieser "Stundenlohn" aus der "öffentlichen Wohltätigkeit" und der "Mehraufwandsentschädigung" zusammensetzt, wobei diese "Mehraufwandsentschädigung" selbst nur ein symbolischer "Stundenlohn" ist, d.h. nicht wie bei der Lohnarbeit deren durch den Verkauf der Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt realisierten Tauschwert darstellt. Darin kommt aber wiederum nur die Voraussetzung zum Ausdruck, daß die Zwangsarbeit keine "produktive" Arbeit für das Kapital darstellt, d.h. daß sie gar keinen Tauschwert besitzt. Wohin der Überflüssige auch blickt, es kommt nur immer dasselbe heraus, daß nämlich seine Arbeitskraft für die kapitalistische Produktion, daß er selbst für die Gemeinschaft wertlos ist.

Der ganze Zweck der Zwangsarbeit war es, den Überfluß an "Arbeitervolk" im Bewußtsein der Gemeinschaft verschwinden zu lassen. Wie gesehen, erfüllt sie nicht einmal diesen rein ideologischen Zweck. Vielmehr erscheint die Überflüssigkeit in der Zwangsarbeit selbst an allen Ecken wieder. Die Gemeinschaft zwar ist mit diesem Ergebnis zunächst nicht unzufrieden, weil sie durch die Verhängung der Zwangsarbeit wenigstens den handgreiflichen Anblick des nichtarbeitenden Arbeiters zu vermeiden meint, obwohl dem auch dort, wo er seine "gemeinnützige" und "zusätzliche" Arbeit verrichtet, seine Überflüssigkeit leicht anzusehen ist. Denn er gleicht dabei weniger seinen "produktiven" Volksgenossen als einem Gesetzesbrecher, der statt zu einer Gefängnisstrafe oder Geldbuße zu soundsoviel Stunden "gemeinnütziger" Arbeit verurteilt worden ist. Die anderen erkennen an seiner Strafe ihre eigene Unschuld. Die Verurteilung des Einzelnen zur Zwangsarbeit mag so der Gemeinschaft vorübergehend dabei helfen, die Augen davor zu verschließen, daß ihr ganzer Zusammenhalt durch das Kapital gestiftet ist, daß ihr eigener Begriff von sich selbst - ein Volk, gar ein Kulturvolk zu sein - nur eine Illusion ist; daß der einzelne Volksgenosse, wie "produktiv" er sich selber dünken mag, gegenüber der Gemeinschaft nur zählt, was er für das Kapital wert ist. Der Zwangsarbeiter selber aber findet sich zu Unrecht zu einer für das Kapital "unproduktiven" Arbeit gezwungen, d.h. zu einem Arbeiter 2. Klasse deklassiert. Es ist nicht hauptsächlich die Geringfügigkeit des Einkommens, der Inhalt oder die Zwanghaftigkeit seiner Arbeit, die ihn erregt, denn diese Eigenschaften teilt die Zwangsarbeit mehr oder weniger mit der Lohnarbeit. Es ist vielmehr die Demütigung, daß ihm - unter dem Vorwand, ihm eine "produktive" Arbeit zu vermitteln, die ihn als nützliches Glied der Gemeinschaft rehabilitieren würde - noch einmal seine Überflüssigkeit vor Augen geführt und er zum Arbeiter 2. Klasse gestempelt wird, welche ihn zum Protest gegen die "Arbeitsmarktreformen" auf die Straße treibt. Schließlich, so denkt er sich, ist er ein Volksgenosse und kein Fremdarbeiter aus Osteuropa.

Er fordert folglich, daß ihm ein "echter", d.h. ein "Arbeitsplatz" auf dem Arbeitsmarkt, eine für das Kapital "produktive" Arbeit zugewiesen werde. Zunächst ist er damit nur wieder zum Ausgangspunkt zurückgekehrt, nämlich dazu, daß seine Arbeitskraft für das Kapital überflüssig ist; eine Voraussetzung, die seine Forderung zur Illusion macht. Aber so schlau ist er selber. Deswegen richtet er seine Forderung auch nicht an das Kapital, sondern an den Staat. Er fordert ein staatliches "Arbeitsbeschaffungsprogramm". Aber der Staat kann keine "Arbeitsplätze" auf dem Arbeitsmarkt schaffen, ohne diesen selbst abzuschaffen, d.h. ohne die Freiheit des Privateigentums und sich damit selbst als Staat des Kapitals abzuschaffen und zum Staatskapitalismus, d.h. zum Sozialismus überzugehen. Erst der sozialistische Staat wäre imstande, selbst "Arbeitsplätze" zu schaffen, die sich nun nicht mehr dadurch, daß sie "gemeinnützig" und "zusätzlich" zu sein hätten, von den für das Kapital "produktiven" unterscheiden müßten. Der sozialistische Staat hätte also, indem er statt des Kapitals das Kommando über die Arbeit übernimmt, auch den Unterschied zwischen Lohnarbeit und Zwangsarbeit aufgehoben. Erst jetzt könnte jeder Arbeiter von Staats wegen zum Spargelstechen oder Gurkenpflücken abkommandiert werden, statt nur zum Straßenfegen oder zur Altenpflege. Erst als der nationalsozialistische Staat das Kommando über das "Arbeitervolk" vollständig an sich gerissen hatte, so daß der Inhalt der Arbeit nicht mehr vermittelt über das Kapital, sondern unmittelbar vom Willen des Führers bestimmt werden konnte, stand die überflüssige Arbeitskraft für den Dienst an der Gemeinschaft uneingeschränkt zur Verfügung - für die praktische Vernutzung in Krieg und Holocaust. So war die Einheit des Volkes und der Zusammenhalt der Gemeinschaft wieder hergestellt.

Gegenwärtig aber schreckt die Deutschen noch diese letzte Konsequenz der Zwangsgemeinschaft, die sie das Volk nennen. Aber sie schreckt sie auch nicht mehr als die Utopie eines Vereins freier Menschen, dessen Grundlage die freie Verfügung jedes Einzelnen über seine Arbeitskraft wäre. Sich seiner Ausweglosigkeit halb bewußt macht sich das "Arbeitervolk" nun daran, die Regierung zu stürzen, und erinnert sich an 1989, wo ihm dasselbe schon einmal gelungen war. Die Montagsdemonstranten im Osten riefen damals zuerst: "Wir sind das Volk". Damit verwarfen sie ihren Staat. Dann riefen sie: "Wir sind ein Volk". Damit unterwarfen sie sich dem Nachbarstaat im Westen. Später tauschte das in Unzufriedenheit vereinte Volk die Regierung, und jetzt rufen sie wieder aus einem Mund: "Wir sind das Volk". Ihr ganzes Repertoire an Forderungen und Protest bringt sie immer nur zum Ausgangspunkt zurück. Von je her verstehen die Deutschen unter einer Revolution, statt die Verhältnisse umzuwerfen, sich selbst einmal um sich selbst um die eigene Achse zu drehen. Zuletzt wundern sie sich, daß sich nichts geändert hat, daß sie nur auf der Stelle getreten sind. Sie wundern sich zu Unrecht, denn mit ihrem Beharren darauf, daß sie das Volk sind, beanspruchen sie nichts anderes als das: das Volk zu bleiben, das sie doch immer schon waren.

(1) Zitiert nach: MEW 23, S. 292/293
(2) "Die Arbeiten im Rahmen eines Zusatzjobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein (Beispiel: soziale Betreuungsarbeiten in der Altenpflege und bei der Kinderbetreuung. Diese sind gemeinnützig, da sie der Gesellschaft zugute kommen und sie sind zusätzlich, wenn sie ergänzend zu den Aufgaben erbracht werden, die Altenpflegekräfte und Erzieherinnen üblicherweise leisten.", Zusatzjobs für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Pressemitteilung, 20. August 2004, http://www.bmwa.bund.de/Navigation/arbeit,did=40132.html
(3) Der Führer hat dieses Ideal der Zwangsgemeinschaft in aller Deutlichkeit hervorgehoben: "Nicht in den intellektuellen Gaben liegt die Ursache der kulturbildenden und aufbauenden Fähigkeit des Ariers", vielmehr darin, "daß der einzelne auf die Vertretung seiner persönlichen Meinung sowohl als seiner Interessen verzichtet und beides zugunsten einer Mehrzahl von Menschen opfert... Er arbeitet nun z. B. nicht mehr unmittelbar für sich selbst, sondern gliedert sich mit seiner Tätigkeit in den Rahmen der Gesamtheit ein, nicht nur zum eigenen Nutzen, sondern zum Nutzen aller... Gerade unsere deutsche Sprache aber besitzt ein Wort, das in herrlicher Weise das Handeln nach diesem Sinne bezeichnet: Pflichterfüllung... Die grundsätzliche Gesinnung, aus der ein solches Handeln erwächst, nennen wir - zum Unterschied vom Egoismus, vom Eigennutz - Idealismus.", Adolf Hitler, Mein Kampf, S. 326/327
(4) "Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Stiftungen oder kommunale Träger beantragen in der Regel bei der Arbeitsgemeinschaft aus Kommune und Arbeitsagentur (oder bei einer Optionskommune oder einer Arbeitsagentur) die Förderung der Maßnahme. Hier wird geprüft, ob die Arbeiten gemeinnützig und zusätzlich sind, dann je nach Konzept und regionaler Arbeitsmarktlage bewilligt.", wie Anmerkung 2
(5) "Some of the work in camps was useful but some of it was utterly senseless, intended only as a form of torture, a diversion engaged in by the SS 'for fun'. The Jews especially, often had to build walls, only to tear them down the next day, rebuild them again, and so on.", Eugon Kogon, zitiert nach: Daniel Jonah Goldhagen, Hitlers Willing Executioners, S. 287; eine Seite vorher charakterisiert Goldhagen die Zwangsarbeit für Juden so: "It was an achievement in itself, regardless of the worth of the product, regardless of whether or not the work was at all productive. Jewish work was to be done for its one sake."